BAG-Urteile zur Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung | BAG-Urteil zum Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers | Neuigkeiten aus dem Arbeitsrecht der Caritas.
LAMBERTUS
Sehr geehrter Herr ,

das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) hat am 20. Februar 2019 sein Urteil zur Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung gesprochen (2 AZR 746/14). Das BAG urteilte, dass ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln dürfe, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Das BAG sieht die Loyalitätspflicht, keine nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, im Chefarztfall nicht als eine solche Anforderung an. Der wegen seiner Wiederheirat gekündigte Chefarzt sei daher gegenüber nicht der katholischen Kirche angehörenden leitenden Mitarbeitern wegen seiner Religionszugehörigkeit und damit wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt worden. Ein Rechtfertigungsgrund nach § 9 Abs. 2 AGG liege nicht vor, da diese Regelung unionsrechtskonformen auszulegen sei bzw. dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts unterliege. Bedenken im Hinblick auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sieht das BAG dabei nicht. Denn das Unionsrecht dürfe die Voraussetzungen, unter denen die der Kirche zugeordneten Einrichtungen ihre Beschäftigten wegen der Religion ungleich behandeln dürfen, näher ausgestalten. Direkt zur Pressemitteilung
Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes Prälat Dr. Peter Neher weist im Statement des Deutschen Caritasverbandes auf die Modernisierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die im Jahr 2015 erfolgte, hin. "Damit wurde ein differenzierter Umgang mit der Lebenswirklichkeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich", betont Neher. Der Sachverhalt, der damals zur Kündigung führte, wäre daher nach heute geltendem Kirchenarbeitsrecht anders zu beurteilen. Direkt zum Statement des Deutschen Caritasverbandes.

In zwei weiteren auch für den Bereich der Caritas praxisrelevanten Entscheidungen hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Urlaubsrecht angeschlossen. Mehr dazu finden Sie unten.

Die Urteile zeigen, wie wichtig es ist im Arbeitsrecht für die Caritas auf dem neuesten Stand zu bleiben. Unsere Seminare helfen Ihnen dabei! Unter anderem bringt Sie Rechtsanwältin Jutta Schwerdle am 9. und 10. April im zweitägigen Vertiefungsseminar 'Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in caritativen Einrichtungen und Diensten' auf den rechtsaktuellen Stand und beantwortet Ihre Fragen. Noch sind einige Plätze frei.

Herzliche Grüße
Ihre

Petra Itschert | Geschäftsführerin | Lambertus-Verlag GmbH
Tel +49(0)761.36825-0 | Fax +49(0)761.36825-33

P.S. Das AVR-Buch 2019 erscheint am Freitag.

Themenübersicht
 
Handlich - Praktisch - Preiswert | Das neue AVR Buch 2019 erscheint am 22.02.2019
 
BAG Urteile zum Arbeitsrecht
 
Seminarprogramm 2019 | Fachwissen vertiefen – aktuell und praxisorientiert
 
Veranstaltungshinweis: Öffentliche Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
 
neue caritas-Testprojekt
 
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - Erweitert auf vier Ordner
 
Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO
 
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
Die AVR-Loseblattausgabe
 
AVR Buch 2018 Umschlag
Handlich - Praktisch - Preiswert | Das neue AVR Buch 2019 erscheint am 22.02.2019
 
Schon sehnsüchtig erwartet, erscheint die AVR-Buchausgabe 2019 am 22.02.2019 und geht danach direkt in den Versand an die Vorbesteller_innen. Die offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V. mit Stand 1. Januar 2019 inklusive aller regionalen Regelungen bis Dezember 2018. Damit sind Sie stets über die aktuelle Rechtslage informiert und können diese optimal gestalten und anwenden.

Mengenpreise: ab 10 St. 18,90 EUR, ab 20 St. 17,50 EUR
 
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BAG Urteile zum Arbeitsrecht
 
BAG-Urteil zum Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers - Direkt zur Pressemitteilung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2019 (9 AZR 541/15 ) geurteilt, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor klar und rechtzeitig über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Damit folgt das BAG der Entscheidung des EuGH vom 6. November 2018 (C-684/16 ).
Zu dem für die Praxis wichtigem Aspekt, wann ein Hinweis in Zukunft rechtzeitig kommt, trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. Es ist zu vermuten, dass sich die Gerichte mit dieser Frage in Zukunft beschäftigen werden.
Offen blieb auch, ob der wegen einer fehlenden Aufforderung des Arbeitgebers nicht verfallene Urlaub verjähren kann.
 
BAG-Urteil zur  Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Direkt zur Pressemitteilung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019  (9 AZR 45/16) entschieden, dass Erben einen Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaub zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Damit hat sich das BAG unter Aufgabe seiner bisherige Rechtsprechung der Auslegung des EuGH angeschlossen. Dieser hatte bereits mit Urteil vom 6. November 2018 (C‑570/16 und C-569/16) entschieden, dass Erben für nicht mehr genommenen Resturlaub einen finanziellen Ausgleich verlangen dürfen. Die Vergütungskomponente des Urlaubsanspruchs wird daher Teil der Erbmasse. Der Abgeltungsanspruch ist nicht nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt, sondern umfasst auch darüber hinausgehenden  tariflichen Urlaub sowie den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
 
Seminarprogramm 2019 | Fachwissen vertiefen – aktuell und praxisorientiert
 
Das Arbeitsrecht für kirchlich-caritative Einrichtungen entwickelt sich ständig weiter, sei es durch neue Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission, Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung. Ob Einsteiger oder bereits erfahrener Mitarbeiter – unsere Weiterbildungsangebote stärken Sie auch in 2019 in Ihrer Fachkompetenz und helfen Ihnen dabei, die Herausforderungen im Arbeitsalltag souverän und rechtssicher zu meistern. Profitieren Sie von unseren erfahrenen Referenten und Referentinnen, die Ihnen in Grundlagen- und Vertiefungsseminaren aktuelles arbeitsrechtliches Know-how für Ihre tägliche Personalarbeit vermitteln – systematisch, praxisbezogen und verständlich. Außerdem bietet sich Ihnen die Chance, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen. Unser Seminar- und Tagungsprogramm 2019 können Sie hier herunterladen.
Alle unsere Seminarangebote können Sie auch als Inhouse-Veranstaltung buchen. Diese bieten Ihnen den Vorteil, dass der/die Referent/in speziell auf die Fragestellungen Ihrer Einrichtung und Ihre Situation vor Ort eingehen kann. Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Fachveranstaltung! Oft lohnt sich diese Variante bereits bei 5-6 TeilnehmerInnen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Anna Englaender ([email protected] oder telefonisch unter der +49 (0)761/3 68 25-19).

Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste

AVR-Grundlagenseminar am 3. und 4. April 2019 in Würzburg oder am 11. und 12. September 2019 in Düsseldorf
Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Weitere Informationen und Anmeldung

Kirchliches Arbeitsrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Grundlagenseminar zum kirchlichen Arbeitsrecht am 28. November 2018, am 9. Mai 2019 in Würzburg oder am 14. November 2019 in Düsseldorf.
Referent: Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn
Weitere Informationen und Anmeldung

Arbeitsrecht für Führungskräfte

AVR-Vertiefungsseminar am 17. September 2019 in Frankfurt a. M.
Referent: Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor
Weitere Informationen und Anmeldung

Seminar zum Beschäftigtendatenschutz nach dem neuen Gesetz zum Kirchlichen Datenschutz (KDG)

Seminar zum Beschäftigtendatenschutz nach dem neuen Gesetz zum kirchlichen Datenschutzgesetz am 14. November 2018 und 14. Februar 2019 in Frankfurt. Referent: Peter Hützen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erfahrener Referent und Autor zahlreicher Publikationen, Partner bei Vangard Düsseldorf.
Weitere Informationen und Anmeldung

Zweitägiges Vertiefungsseminar zu Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in caritativen Einrichtungen und Diensten

Zweitägiges Vertiefungsseminar am am 9. und 10. April 2019 in Würzburg oder am 24. und 25. September 2019 in Düsseldorf.
Referentin: Jutta Schwerdle, Dozentin, Fachautorin und Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Weitere Informationen und Anmeldung

Zweitägiges Vertiefungsseminar zur Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 bis 33 der AVR Caritas

AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den AVR-Caritas am 16. und 17. Mai 2019 in Nürnberg oder am 4. und 5. Juni 2019 in Frankfurt oder am 19. und 20. September 2019 in Wuppertal.
Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin.
Weitere Informationen und Anmeldung

Seminar zur Beendigung von Dienstverhältnissen

AVR-Vertiefungsseminar zur Beendigung von Dienstverhältnissen am 22. Mai 2019 in Frankfurt a. M.
Tipp: Mehrfachbucherrabatt 10% bei Kombination mit dem Seminar Teilzeit- und Befristungsrecht am Folgetag.
Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor
Weitere Informationen und Anmeldungen

Seminar zum Teilzeit- und Befristungsrecht

AVR-Vertiefungsseminar am 23. Mai 2019 in Frankfurt a. M.
Tipp: Mehrfachbucherrabatt 10% bei Kombination mit dem Seminar Beendigung von Dienstverhältnissen am Vortag.
Referent Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor
Weitere Informationen und Anmeldung

Die 13. Freiburger Personalrechtstage - Die Tagung zum kirchlich-caritativen Arbeitsrecht | 21. und 22. November 2019

Die Tagung bietet Ihnen erneut wichtige Impulse für Ihre Personalarbeit in den Einrichtungen und Diensten der Caritas. Informieren Sie sich über relevante Änderungen in zentralen arbeitsrechtlichen Gebieten, erfahren Sie alles über die wesentlichen tarifrechtlichen Entwicklungen im kommenden Jahr und lassen Sie sich Anregungen für Ihre tägliche Personalpraxis geben. Daneben besteht ausreichend Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Weitere Informationen und Anmeldung

Alle Seminare im Überblick und Anmeldemöglichkeit
 
Veranstaltungshinweis: Öffentliche Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
 
Das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht an der Ruhruniversität Bochum mit unserem Autoren Prof. Dr. Jacob Joussen lädt gemeinsam mit der Evangelisch-Theologischen Fakultät, der Katholisch-Theologischen Fakultät sowie der Juristischen Fakultät und den Kooperationspartnern Caritas, Diakonie, der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschlands zu einer bisher einzigartigen Veranstaltung ein, auf der theologische und juristische Gedanken zusammengebracht werden und so ein interdisziplinärer Austausch ermöglicht wird.

Die Öffentliche Fachtagung "Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung" findet am Mittwoch, 10. April 2019 (11:00 bis 16:30 Uhr) im Verwaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.
Weitere Informationen
 
neue caritas-Testprojekt
 
Sind Sie auf Absolventenmessen aktiv?
Dann machen Sie mit beim neue caritas-Testprojekt und bestellen Sie für Hochschul- Absolvent(inn)en kostenlos neue caritas-Hefte mit aufgestecktem Flyer.
  • Übergeben Sie Heft und Flyer zum Gesprächsabschluss als Dankeschön.
  • Hinterlassen Sie so einen positiven und bleibenden Eindruck.
Absolvent(inn)en können sich in der neuen caritas in Vorbereitung auf das Berufsleben über die Caritas informieren, erfahren, welche Themen aktuell in der Diskussion sind und können sich perspektivisch einen Überblick über den Stellenmarkt verschaffen.
 
Kontaktieren Sie: Annette Nogger, Tel. 0761 / 200-419, [email protected]
 
 
Praxiskommentar Grundwerk Ordner Abbildung
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - Erweitert auf vier Ordner
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht in der Caritas. Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Mittlerweile auf vier Ordner erweitert enthält der die Kommentierungen der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33. Er ist das unverzichtbare Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR.
Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile:
  • Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr)
  • Hilfreiche Inhaltsübersichten
  • Umfangreiches Stichwortverzeichnis
  • Musterverträge, Berechnungsbögen und Arbeitshilfen
  • Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen
  • Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht
Herausgeber
Norbert Beyer (Hg.), Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht des DCV.
Heinz-Gert Papenheim (Hg.), ehem. Professor an der KFH NRW, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht.
ISBN 978-3-7841-2094-2,Immer inkl. aktueller Ergänzunglieferung, 4.168 Seiten in vier Ordnern
139,00 €

Autori
nnen und Autoren
Dr. Joachim Eder, Mitglied der Zentral-KODA, Fachbuchautor.
Wolfgang Gundel, Richter am Arbeitsgericht Freiburg.
Manfred Kestermann, Referent beim Caritasverband für die Diözese Münster
Max Plümecke, Referent im Referat Arbeits- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes
Max Riede, Rechtsberater der Diensteberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas.
Bianca Kastenholz, Rechtsberaterin der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas.
Mehr Informationen und bestellen
 
Arbeitshilfen für die Praxis
 
 
MAVO Grundwerk Ordnerabbildung
Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO
Alle wesentlichen Änderungen durch die Novellierung der (Rahmen-) MAVO 2017 sind bereits ausführlich kommentiert: u.a.
  • Neuregelung der §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a MAVO
  • Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO)
  • Rechte der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und der erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO)
  • Umgang mit Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO).
Die Konzeption als Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen garantiert eine fortlaufende Aktualisierung des Inhalts. Alle Änderungen in der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung und die Fortentwicklung in Rechtsprechung und Literatur werden zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten dem Leser das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand.
Inklusive kostenloser elektronischer Version für Desktop und als App für Smartphones und Tablet.

Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO - inkl. elektronischer Version
ISBN 978-3-7841-2421-6, 1.300 Seiten
89,00

Autorinnen und Autoren
Norbert Beyer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft im Deutschen Caritasverband, Freiburg.
Willi Frank, Erzbischöfliches Ordinariat, Freiburg.
Dr. Hans-Günther Frey, Bonn.
Wolfgang Hammerl, Bischöfliches Ordinariat Limburg.
Matthias Müller, Bischöfliches Generalvikariat Trier.
Dr. jur. Wilma Schulze, Caritasverband für das Bistum Essen.
Martin Simon, Caritasverband für das Bistum Essen.
Reiner Sroka, Bistum Augsburg.
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn.
Claudia Tiggelbeck, Bistum Essen.
Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum.
Weitere Informationen und bestellen
 
Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas
Eine Orientierungshilfe
978-3-7841-3090-3
, Juli 2018, 46 Seiten
Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas
 
Das Interesse der breiten Öffentlichkeit in Deutschland an der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführer(inne)n deutscher Unternehmen hat sich in den letzten Jahren erheblich vergrößert. Dies betrifft auch Verbände und Unternehmen der Caritas.
Die vorliegende Orientierungshilfe soll erstens durch die Vorgabe eines Orientierungsrahmens zu einem höheren Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bestimmung der Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in Unternehmen der Caritas beitragen. Die gesellschaftliche Forderung nach Transparenz wird damit offensiv angegangen, um die eigene Glaubwürdigkeit, aber auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zweitens soll ein Beitrag dazu geliefert werden, dass die Vergütung von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas auf dem Arbeitsmarkt für Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und so ausreichend kompetente Führungskräfte gewonnen werden können.
Adressat der Orientierungshilfe sind die Aufsichtsgremien der Rechtsträger der Caritas, die in der Regel die Vergütungen sowie alle weiteren Vergütungsbestandteile der Geschäftsführer(innen) und Vorstände festlegen. Das entspricht den Grundsätzen einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle, wie sie in der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands „Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht“ als Empfehlung für alle Rechtsträger der Caritas vorgegeben werden. Weitere Adressaten sind die Geschäftsführungen und Vorstände der Rechtsträger der Caritas sowie die interessierte Öffentlichkeit.
79,00 EUR
Weitere Informationen und bestellen
 
Lexikon der MAV
Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung. Inkl. Online-Zugang zu Arbeitshilfen und Musterschreiben
978-3-7841-6622-3
2. Auflage, Juni 2018, 1092 Seiten
Lexikon der MAV
 
Vorteile auf einen Blick:
- Mit 30 neuen Stichwörtern, wie Arbeit 4.0, Telearbeit, Gute Arbeit, Vertrauensarbeitszeit und Wirtschaftsausschuss
- Mit der neuen Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Mit aktueller Rechtsprechung des BAG und der Kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist gefordert, wenn es darum geht, die Interessen der Beschäftigten in der katholischen Kirche und in der Caritas zu schützen.
Die neue Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ist seit Anfang des Jahres in den 27 Diözesen Deutschlands in Kraft. Mit ihr wird die Anzahl der MAV-Mitglieder und deren Freistellung in großen Einrichtungen ausgeweitet. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der MAV in wirtschaftlichen Angelegenheiten gestärkt. Erstmals gibt es in größeren Einrichtungen die Möglichkeit, einen Wirtschaftsausschuss - nach dem Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - einzurichten.
Das Lexikon ist ein zuverlässiger Begleiter für die Arbeit der MAV. Als praktisches Nachschlagewerk hilft es bei der Suche nach Lösungen und Handlungsstrategien in der täglichen Praxis. Beispiele aus dem Alltag verdeutlichen die verschiedenen Möglichkeiten zur Konfliktlösung.
Jeder Begriff ist nach einem einheitlichen Schema aufgebaut: Was sind die Grundlagen? Was sollte die MAV beachten?
Das Lexikon enthält:
- Über 180 Stichwörter aus dem betrieblichen Tagesgeschäft wie Abmahnung, Fürsorgepflicht, Leistungsentgelt, Zielvereinbarungen
- Zahlreiche Musterschreiben, Checklisten und Übersichten als Online-Arbeitshilfen
- Ausführliches Stichwortverzeichnis zum schnellen Finden der gewünschten Information
Inklusive Online-Zugang
59,90 EUR
Weitere Informationen und bestellen
 
Abbildung AVR-Online
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
Immer die aktuelle AVR - als Onlineversion für alle Geräte
Alle AbonnentInnen unserer Loseblattausgaben erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können.
Für Nichtabonnenten liegt die Jahresnutzungsgebühr für eine Einzelplatzlizenz bei 99 Euro.

Die Beschlüsse der Bundeskommission und der Regionalkommissionen werden schnell eingearbeitet. Aktuelle Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass sie auf einen Blick erkennbar sind.
Ihre Vorteile aus der AVR-Online
- Offizielle Textfassung des DCV
- Ideal zur Nutzung am PC, Laptop und Tablet
- Durchgeschriebene Fassungen aller Bundes- und Regionaltexte
- Zeitnahe Aktualisierung
- Mit gekennzeichneten Änderungen und Beschlussdatum
- Kostenlos für Loseblatt-Abonnenten

Zusätzlich haben alle Interessenten Zugriff auf unsere Online-Gehaltsrechner und kostenlosen AVR-Zusatzmaterialien:
- Gehaltsrechner nach den offiziellen Tabellen des Deutschen Caritasverbandes (Brutto/Netto)
- Musterdienstverträge und Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts zum Download
- Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte mit mittlerweile 300 Urteilen
- Veranstaltungshinweise zum Arbeitsrecht in der Caritas
Die Materialien sind aktuell noch kostenlos unter www.lambertus.de/arbeitsrecht verfügbar. Dazu bringen Sie unser Newsletter und unser Twitterkanal immer auf den neuesten Stand in Sachen AVR.
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Die AVR-Loseblattausgabe
Gute Gründe für die AVR-Loseblattausgabe
  • Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V.
  • Stets inklusive der neuesten Regelungen zur Vergütung, geringfügig Beschäftigte, untere Lohngruppen und Altersteilzeit
  • Inklusive Rahmen-MAVO
  • Inklusive kostenlosem Zugang zur AVR-Online
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Alle Beschlüsse werden zeitnah eingearbeitet, sobald sie von den Regionalkommissionen umgesetzt wurden. Wenn Sie noch kein Abonnent sind und zukünftig jederzeit über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht der Caritas informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unsere Loseblatt-Ausgabe der AVR - wie bereits knapp 5.000 AbonnentInnen. Pro Jahr erhalten Sie zwei bis drei Ergänzungslieferungen, die Sie immer auf dem neuesten Stand im Arbeitsrecht der Caritas halten.

AbonnentInnen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren.

Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Grundwerk einschl. Ordner, Register, aktueller Ergänzungslieferung und Onlineversion
ISBN 978-3-7841-2732-3,
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Geschäftsführung:
RA Petra Itschert, Dr. Thomas Becker
Umsatzsteuer ID: DE 142109789
Handelsregistereintrag:
Registergericht Freiburg Nr. HRB 56
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