Anbei finden Sie die aktuelle Version der amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen, die Studien für die Wirksamkeit und Phytotoxizität im Rahmen eines Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln durchführen. Gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung gelten die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES, und das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, BfW, von Amts wegen als Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität. |