Mit 01.01.2022 wird die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologisch/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse in Kraft treten. Diese beiden Verordnungen werden somit unter anderem auch auf Heimtierfuttermittel ab 01.01.2022 in Österreich unmittelbare Anwendung finden. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil V Ziffer 2.3. Verordnung (EU) 2018/848 dürfen bei der Verarbeitung von Futtermitteln nur gemäß Artikel 24 Verordnung (EU) 2018/848 für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassene nichtökologische/nichtbiologische Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren oder Hefe, Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs, Futtermittelzusat zstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden. Erzeugnisse und Stoffe, die in den Anhängen nicht gelistet sind, dürfen bei der Heimtierfuttermittelproduktion nicht eingesetzt werden. Es ist dazu der folgende Hinweis im Zusammenhang mit der Maßnahmensetzung zu beachten: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/biobeirat.html Falls die Zulassung weiterer Erzeugnisse und Stoffe (Einzelfuttermittel, Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe), welche nicht im Anhang III Teil A und B der D-VO (EU) 2021/1165 gelistet sind, erforderlich ist, so ist ein Dossier mit den Gründen für eine Aufnahme der Europäischen Kommission vorzulegen. In Österreich sind derartige Anträge unter Verwendung der öffentlich zugänglichen Dossiervorlagen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung an [email protected] und [email protected] zu übermitteln. Weitere Details sind dem folgenden Informationsblatt zu entnehmen: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/I_0001_3_Information-Antragsverfahren-Erzeugnisse-und-Stoff.docx?7woa74 |