Im Rahmen der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank von fünf auf 15 Millionen Euro erhöht. Dies trägt zusammen mit weiteren Reformen der Bürgschaftsregelungen dazu bei, die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu stärken. |