Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.
Das Coronavirus breitet sich auch in Baden-Württemberg aus. Bisher gibt es im Land 5.333 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und 31 Todesfälle.
Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt das Wirtschaftsministerium Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Eine Antragstellung ist ab Mittwoch möglich.
Aktuelle Warnungen und Handlungsempfehlungen zur Corona-Lage in Baden-Württemberg liefert die Warn-App NINA. NINA ist für iOS- sowie Android-Geräte verfügbar, kostet nichts und ist werbefrei.
Um die Versorgung der Menschen mit heimischen Lebensmitteln sicherzustellen, ist ein Einsatz von Erntehelfern dringend notwendig. Mit Blick auf die Corona-Pandemie fordert Landwirtschaftsminister Peter Hauk pragmatische Lösungen.