Baden-Württemberg.de: Der Newsletter der Landesregierung vom 23. Mai 2020
Baden-Württemberg.de: Der Newsletter der Landesregierung vom 23. Mai 2020 | | |
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| | Coronavirus | Weitere Öffnung der Sportangebote ab 2. Juni | Ab dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt. | Mehr |
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Coronavirus | Infektionen und Todesfälle in Baden-Württemberg | Am Samstag gab es in Baden-Württemberg weitere 57 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 34.367. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um vier auf insgesamt 1.696 an. | Mehr | | | | |
Coronavirus | Weitere Lockerungen für Musik- und Jugendkunstschulen | Für den Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen gibt es weitere Lockerungen. Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften. | Mehr | | | | |
Coronavirus | Allgemeine Weiterbildung kann ab 25. Mai wieder starten | Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute, können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. | Mehr | | | | |
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