Aktuelle KfW-Informationen
Anpassungen, Erweiterungen und Aktualisierungen von Förderbedingungen Die KfW informiert, dass es bei der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Kredit 295 Anpassungen und Erweiterungen der Förderbedingungen zum 01.11.2021 gibt. Unter anderem werden in 1.6. Anpassung bestehender Dokumente die Technischen Mindestanforderungen umbenannt und darin im Modul 2 Änderungen vorgenommen, die die weiterführenden Erläuterungen zu Biobrennstoffen, Präzisierungen zu Biomasseanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien betreffen. Darüber hinaus gilt auch für die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293) eine Aktualisierung der Förderbedingungen zum 01.11.2021. Die vollständige KfW-Information für Multiplikatoren vom 22.10.2021 zum Nachlesen. BEG - Einstellung von Förderstandards im Neubau (Prog-Nrn.: 261/263, 461/463) Die KfW informiert außerdem, dass im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263 sowie 461/463 die Förderstandards "Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau" nicht mehr angeboten werden und die Förderung insbesondere auf Bestandssanierungen fokussiert. Näheres erfahren Sie im KfW-Schreiben vom 05. 11. 2021. |