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17. Jahrgang | Nr. 14 vom 28.03.2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade hat das Statistische Bundesamt Wiesbaden die Unfallstatistik für Januar 2021 vorgestellt. Der Vergleich zum Vorjahresmonat wirkt drastisch – vor allem, weil im Januar vorigen Jahres Corona noch keinerlei Auswirkungen auf den Straßenverkehr besaß. Bevor wir in wenigen Wochen also Monatsvergleiche unter Pandemiebedingungen aus zwei aufeinander folgenden Jahren bekommen, läßt sich heute nochmals sehr deutlich der wirtschaftliche Einbruch für das Reparaturgewerbe gegenüber einer Zeit ohne Beschränkungen nachzeichnen. Das einzig Gute: Mit den rückläufigen Crashs sank auch die Zahl der Verkehrstoten und verletzten Personen nachhaltig.

Bis dato fast unbemerkt geblieben ist dagegen die Verschärfung des Strafrahmens für allzu neugierige Verkehrsteilnehmer am Unfallort: "Gaffer", die Rettungsmaßnahmen nur behindern, müssen seit Jahresbeginn mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro rechnen. Und wer Bilder von schlimmen Unfallsituationen oder Toten erstellt und dann auch noch via Internet bzw. social media weiter verbreitet, dem drohen sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis. Das ist zweifelsfrei ein richtiger und konsequenter Weg, den der Gesetzgeber jetzt eingeschlagen hat. Genauso richtig ist, dass die Strafen auch noch erweitert werden können im Falle von vorsätzlich unterlassener Hilfeleistung, Behinderung oder sogar Übergriffen auf Polizei- und Rettungskräfte.

Starten Sie gut in die neue Woche!

Herzlichst,
Ihr Karl-Adam Frankenwald
Redaktion AH-Schadensmanager

Überblick
 
Unfallstatistik: Deutlich weniger Verkehrstote im Januar 2021

Strafrechts-Verschärfung: Gaffern am Unfallort droht jetzt auch Knast

FSP: Kfz-Gutachter spürt verdeckte Schäden per Thermografie auf

Rechtsprechung: Verkäufer muss ungefragt über Unfallschäden aufklären

Caravan-Schadenmanagement: Werkstattnetz wächst

Die Bayerische: Ute Thoma wird Leiterin Betriebliche Vorsorge

Versicherung: Janitos stellt Vorstandsteam neu auf

Genossenschafts-Vorteile: R+V zahlt Kunden 10 Millionen Euro zurück

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Unfallstatistik: Deutlich weniger Verkehrstote im Januar 2021
Im ersten Monat dieses Jahres nahm die Zahl der Verkehrstoten um gut 31,5 Prozent gegenüber Januar 2020 ab. Der Rückgang bei den Verletzten lag mit 40,2 Prozent nochmals deutlich darüber. Die Crashs mit reinen Blechschäden reduzierten sich ebenfalls um 22,7 Prozent.
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Strafrechts-Verschärfung: Gaffern am Unfallort droht jetzt auch Knast
Gaffer, die aus Neugier und Sensationslust Einsatzkräfte behindern oder Aufnahmen von Verunglückten sowie Toten machen, müssen seit dem 1. Januar 2021 mit deutlich empfindlicheren Strafen für ihr Verhalten rechnen als bisher.
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FSP: Kfz-Gutachter spürt verdeckte Schäden per Thermografie auf
Wenn hochwertige Fahrzeuge oder Oldtimer gekauft oder verkauft werden, geht es um viel Geld. Kauft ein Kunde in so einem Fall einen Vorschaden gleich mit, bezahlt er zu viel. Dabei gibt es die Möglichkeit, verdeckte Schäden auch unter einem perfekten Lack genau aufzuspüren: die Thermografie.
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Rechtsprechung: Verkäufer muss ungefragt über Unfallschäden aufklären
Wer ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, muss den Käufer über bekannte Mängel oder Unfallschäden informieren. Und zwar auch dann, wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde. Ansonsten kann der Käufer den Kauf rückgängig machen.
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