gerade hat das Statistische Bundesamt Wiesbaden die Unfallstatistik für Januar 2021 vorgestellt. Der Vergleich zum Vorjahresmonat wirkt drastisch – vor allem, weil im Januar vorigen Jahres Corona noch keinerlei Auswirkungen auf den Straßenverkehr besaß. Bevor wir in wenigen Wochen also Monatsvergleiche unter Pandemiebedingungen aus zwei aufeinander folgenden Jahren bekommen, läßt sich heute nochmals sehr deutlich der wirtschaftliche Einbruch für das Reparaturgewerbe gegenüber einer Zeit ohne Beschränkungen nachzeichnen. Das einzig Gute: Mit den rückläufigen Crashs sank auch die Zahl der Verkehrstoten und verletzten Personen nachhaltig. Bis dato fast unbemerkt geblieben ist dagegen die Verschärfung des Strafrahmens für allzu neugierige Verkehrsteilnehmer am Unfallort: "Gaffer", die Rettungsmaßnahmen nur behindern, müssen seit Jahresbeginn mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro rechnen. Und wer Bilder von schlimmen Unfallsituationen oder Toten erstellt und dann auch noch via Internet bzw. social media weiter verbreitet, dem drohen sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis. Das ist zweifelsfrei ein richtiger und konsequenter Weg, den der Gesetzgeber jetzt eingeschlagen hat. Genauso richtig ist, dass die Strafen auch noch erweitert werden können im Falle von vorsätzlich unterlassener Hilfeleistung, Behinderung oder sogar Übergriffen auf Polizei- und Rettungskräfte. Starten Sie gut in die neue Woche! Herzlichst, Ihr Karl-Adam Frankenwald Redaktion AH-Schadensmanager |