Über die gesamte letzte Woche hinweg klagten viele unbescholtene Amazon-Seller unabhängig von der Unternehmensgröße über Auszahlungsschwierigkeiten auf dem Amazon Marketplace. Nun hat sich herausgestellt: Es lag an einer gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer-Prüfung. Gestern kam endlich die erlösende Nachricht: Die Auszahlungssperre ist aufgehoben. Noch nicht für alle betroffenen Händler und auch noch nicht in allen europäischen Märkten, aber das Problem scheint sich zu klären. Bemerkenswert: Amazon hat in diesem Fall deutlich schneller auf die Klagen seiner Händler reagiert als bei ähnlichen Problemen in der Vergangenheit. Vielleicht zahlen sich die vielen Rufe nach besserem Seller-Service ja doch endlich aus? Mehr dazu im heutigen Thema des Tages von meiner Kollegin Ingrid Lommer. Hoffnungsvolle Grüße,
Ihr Jochen G. Fuchs Kurator CommerceTECH Conference | Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD
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Über die gesamte letzte Woche hinweg klagten viele Amazon-Seller über Auszahlungsschwierigkeiten auf dem Amazon-Marktplatz. Mittlerweile scheinen die eingefrorenen Konten wieder zugänglich zu sein. Schuld war laut Amazon eine routinemäßige und gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Umsatzsteuernummern der Seller. Nach tagelanger Unsicherheit unter den Sellern sorgte gestern eine Mail, die viele Amazon-Verkäufer im Posteingang fanden, für Erleichterung: "Dear Selling Partner, we have decided to lift the disbursement hold put on the funds available on your seller account." hieß es dort. Bedeutet konkret: Die Auszahlungen laufen wieder. Was aus der Mail auch hervorging - und ein Amazon-Sprecher gestern gegenüber Internet World bestätigte: Die Auszahl-Sperren, die letzte Woche über viele unbescholtene Händler ohne genauere Ausführung von Gründen verhängt wurde, hängt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer-Haftung zusammen: Amazon muss seit 2019 nach Paragraph 25e des Umsatzsteuergesetzes für die nicht abgeführte Umsatzsteuer seiner Händler haften, weshalb Amazon großen Wert darauf legt, die Umsatzsteuernummer seiner Händler zu erfassen und regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Genau so eine Prüfung führte wohl zu den massenhaften Auszahlungsperren. „Wir verlangen von allen Verkaufspartnern, dass sie ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen. Dafür haben wir kostengünstige und einfache Tools für Drittanbieter eingeführt, um die Mehrwertsteuer zu registrieren, zu melden und abzuführen", so der Amazon-Sprecher. "Gemäß den am 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich und am 1. Juli 2021 in der EU eingeführten Gesetzen sind Online-Marktplätze verpflichtet, neben bestimmten Verkäufen importierter Waren die Mehrwertsteuer auch auf Transaktionen zu erheben und abzuführen, an denen Verkäufer aus dem Ausland beteiligt sind. Die Mehrwertsteuer wird von Amazon berechnet und beim Checkout vom Kunden einbehalten, Amazon führt diese direkt an die zuständigen Steuerbehörden ab.“ Damit sichergestellt ist, dass Amazon diese Steuer auch vom Händler (rückwirkend) erhält, wurden die Guthaben eingefroren. Schon wieder unterirdische Kommunikation von Amazon Diese Information kam bei den Sellern allerdings gar nicht, nur tröpfchenweise oder durch fehlerhafte Vermutungen verfälscht an. Auch der Seller-Support erwies sich einmal mehr als wenig hilfreich in Sachen klare Kommunikation. Hilfeseiten sollten Seller zwar dabei unterstützen die nötigen Unterlagen beizubringen, waren aber nicht umfassend für den deutschen Markt optimiert. Mittlerweile scheinen die Probleme aber zu Amazon durchgedrungen zu sein. Wie an der Mail an die Verkaufspartner hervorgeht, die über die Aufhebung der Sperre informiert, hat Amazon jetzt für die Beibringung fehlender Daten eine Frist bis zum 1. Dezember eingeräumt.
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BACKGROUND
eBays gemischte Zahlen fürs 3. Quartal (Wortfilter.de) So mancher eBay-Händler wartet schon seit längerer Zeit auf ein Ende der stetigen Talfahrt. Die Geschäftszahlen fürs 3. Quartal stimmen zwar nicht übermäßig hoffnungsfroh, zumindest fallen sie aber weitgehend stabil aus. Das GMV wuchs um 3 Prozent und lag damit ebenso wie der Gewinn am oberen Rand der Prognose. Den Nutzerschwund konnte der Marktplatz wieder nicht aufhalten: Die Zahl der aktiven eBay-Nutzer fiel um 3 Prozent. Wie der Onlinehandel CO2 einsparen kann (FAZ) 1421 Gramm CO2-Äquivalente. So viel Treibhausgasemissionen verursacht eine durchschnittliche Onlinebestellung bis zur Haustür, zeigen neue Berechnungen des Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung im Auftrag des Onlinehandelsverbandes Bevh. Aber es gibt durchaus mehrere Hebel für mehr Nachhaltigkeit, die Onlinehändler justieren können. Mit Tiktok den Umsatz verdreißigfacht: Diese Startups bauen die besten Brands (Gründerszene) Jung von Matt kürt die erfolgreichsten Startup-Brands des Jahres: 2023 sind zahlreiche Food-Startups in der Top Ten – sowie gleich zwei Brands, die gesunde Haut versprechen. Gründerszene hat sich den Markenauftritt der zehn Spitzen-Brands genauer angeschaut.
KURIOS
570 Tage mietfrei im Airbnb (Süddeutsche) Elizabeth Hirschhorn hatte sich im September 2021 über AirBnB für 187 Tage im Gästehaus des Zahnmediziners Sascha Jovanovic eingemietet, zum Preis von 20 793 Dollar. Nach Ablauf des Airbnb-Vertrags zog Hirschhorn aber nicht aus, und zahlte einfach keine Miete mehr. Ihre Begründung: Jovanovic habe gar keine Genehmigung der Stadt, das Gästehaus überhaupt zu vermieten - er könne sie deshalb auch nicht rauswerfen. Klingt nach einer Schildbürger-These, doch jetzt kommt der Clou in der Argumentation von Hirschhorn: Die Dusche habe er ebenfalls ohne Genehmigung installieren lassen, und ohne Dusche hätte er das Gästehaus niemals vermieten können, schon gar nicht für sechs Monate. Also blieb Elizabeth einfach in der Wohnung sitzen. Für 570 Tage.
RECHT
Unangenehme Post von Paypal (IT Rechtskanzlei) Nahezu jeder Online-Händler nutzt Paypal, da es sich um einen bei Käufern sehr beliebten Paymentanbieter handelt. Seit einigen Wochen erhalten Händler Nachrichten von Paypal, wenn in deren Rechtstexten (abstrakt) eine Ratenkaufmöglichkeit erwähnt wird, der jeweilige Händler aber tatsächlich gar keinen Paypal Ratenkauf anbietet. Was steckt dahinter?
Unternehmen können es sich nicht leisten, bei Geschäftsstrategien selbstgefällig zu werden. Dieses Whitepaper zeigt, wie ein Cloud-ERP-System helfen kann, ihr Unternehmen widerstands- und wachstumsfähig zu machen.
Ihr Kontakt zu uns Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Büro München Postfach 20 15 52 • 80015 München Bayerstraße 16a • 80335 München Deutschland Telefon: +49 731 88005 - 8205, Telefax: +49 731 88005 - 5203 Geschäftsführer: Marco Parrillo Kommanditgesellschaft, Ulm, Registergericht Ulm, HRA 1900. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ebner Ulm MGV GmbH, Ulm, Registergericht Ulm, HRB 576. USt-IdNr.: DE 147041097