vor zwei Wochen schrieb ich an dieser Stelle über die Überbrückungshilfen, die in ihre zweite Phase gingen, und dass ich gerne mal wieder über etwas anderes als Corona schreiben würde. Geht aber nicht, denn dann würden Ihnen Informationen zur November-Wirtschaftshilfe entgehen, und damit wäre auch keinem geholfen. Bei dieser »außerordentlichen Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe« werden auch Solo-Selbstständige ausdrücklich berücksichtigt. Aber: Wieder ist die Rede davon, dass die finanzielle Hilfe dazu gedacht ist, dass Unternehmen »damit insbesondere ihre Fixkosten decken können«. Nicht alle Solo-Selbstständigen haben aber nennenswerte Fixkosten, denken Sie etwa an selbstständige Fotografinnen und Fotografen: Die Lizenzgebühren für die Software zur Bildbearbeitung verursacht ein paar Fixkosten, nicht aber Foto-Ausrüstung und Computer. Vor allem gibt kein Ladenlokal, für das die Miete überwiesen werden muss. Was es gibt: Die private Miete, Essen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und so weiter. Auch diese Posten wollen finanziert werden. Ach, übrigens: Von einer »Überbrückungshilfe III« wird auch schon geschrieben. Das Thema lässt uns nicht so schnell los. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Mit der »außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020« werden Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Das BMF hat Details und Bedingungen der Hilfen veröffentlicht.» Weiterlesen
Mit unserem E-Book »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« unterstützen wir Sie in dieser Ausnahmesituation und geben Ihnen einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für von der Coronakrise betroffene Selbstständige. Sie finden hier alle Informationen gebündelt und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können. Das E-Book wird von uns kontinuierlich aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.
Ein Finanzgericht entscheidet unter Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf in den Akten befindliche Unterlagen stützt, diese Unterlagen die durch das Finanzgericht gezogenen Schlussfolgerungen aber nicht stützen. Was ist die Folge?» Weiterlesen
Ein Set mit allen Formularen, Mustern, Musterformulierungen und Anträgen, die Sie brauchen? Für Pflegende und Gepflegte, Vermieter, Vereinsmitglieder und alle, die sich mit dem Thema Nachlass und Testament-Erstellung beschäftigen, haben wir jetzt etwas Neues: unsere Assistenten-Reihe.
Wenn Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern ein Grundstück samt Gebäude gegen eine sogenannte »Veräußerungszeitrente« übertragen, können den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zufließen, sagt der BFH.» Weiterlesen
Normalerweise bleiben private Ausgaben steuerlich unberücksichtigt. Besondere Situationen können aber zu außergewöhnlichen Belastungen führen, und die dürfen Sie dann doch in der Steuererklärung angeben. » Weiterlesen
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