Sozialgericht urteilte gegen höhere Hartz IV-Regelsätze Das Sozialgericht Freiburg wies Kläger/innen einer Bürgergeld-Bedarfsgmeinschaft ab, ihnen für den Zeitraum 2022 nachträglich höhere Hartz IV Leistungen in gesetzlicher bzw. in verfassungsgemäßer Höhe zu gewähren (Az: S 7 AS 1845/22). Die Begründung lautete, dass die Höhe der damals gezahlten Regelbedarfe Stufe 2 zusammen mit weiteren gezahlten Entlastungen im Jahr 2022 den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hätte. Dies gelte trotz einer erheblichen Teuerung der Verbraucherpreise 2022, da diese durch Sonderleistungen kompensiert worden sei, so das Gericht. Damit vertritt das Sozialgericht Freiburg eine andere Rechtsauffassung, als das Sozialgericht Karlsruhe. Mehr anzeigen |