Ärztebeschluss gilt nun bundesweit | Zusatztermin: Neue Nachweispflichten für Dienstgeber ab 1.8.2022 – Live-Webinar mit Chat | 16. Freiburger Personalrechtstage
LAMBERTUS
Sehr geehrter Herr ,

der Beschluss zur Ärztevergütung gilt nun bundesweit, nachdem auch die Regionalkommission Bayern am 21. Juli zugestimmt hat. Bis Ende der Woche ist der Text vollständig eingearbeitet und freigegeben, so dass er Ihnen in Kürze in der AVR-Online zur Verfügung steht.
Die AVR-Online bietet allen Abonnent:innen viele nützliche Zusatzfunktionen wie bspw. die unbegrenzte Nutzung des AVR-Gehalts- und Personalkostenrechners. Zusatzinhalte wie die Zeitschrift 'Kirche und Recht', unsere Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht sowie das Buch 'Tipps für MAV-Mitglieder in der katholischen Kirche und Caritas' decken weitere Bereiche Ihrer täglichen Arbeit ab. In der AVR-Online finden Sie zudem übersichtlich und strukturiert alle Musterdienstverträge und Musterausbildungsverträge des Deutschen Caritasverbandes als Word- oder PDF-Datei zum Download, sowie den Berechnungsbogen und die aktuellen Hinweise zur „Umsetzung des Nachweisgesetzes für die Einrichtungen und Dienste des Deutschen Caritasverbandes“.

Weitergehende Erläuterungen und Hinweise zur Umsetzung des neuen Nachweisgesetzes in die Praxis, insbesondere im Bezug zum Musterdienstvertrag und dem ergänzenden Nachweisschreiben des Deutschen Caritasverbandes, erhalten Sie in unserem zusätzlichen Webinar-Termin am 2. August 2022. Wie sich bereits im vollständig ausgebuchten ersten Termin zeigte, bringen die relevanten Änderungen u.a. im Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Berufsbildungsgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz viele Fragen für die Praxis mit sich, auf die der erfahrene Referent, Rechtsanwalt Dr. Peter Rambach, im 120-minütigen Live-Webinar ausführlich eingehen wird. Damit erhalten Sie nicht nur einen Überblick über die ab dem 01. August 2022 geltenden Neuerungen, sondern erfahren auch, wie Sie diese rechtssicher umsetzen können. Noch sind einige Plätze frei. Melden Sie sich hier an.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) muss sich erneut mit dem kirchlichen Arbeitsrecht in der Bundesrepublik befassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legt dem EuGH die Frage zur Entscheidung vor, ob ein Kirchenaustritt vor Dienstantritt bei einem katholischen Krankenhaus ein Kündigungsgrund sein kann, wenn in der Klinik konfessionslose Mitarbeiter beschäftigt sind.

Für die diesjährigen 16. Freiburger Personalrechtstage haben wir für den 24. und 25. November wieder ein Programm mit aktuellen arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Themen und interessanten Referentinnen und Referenten zusammengestellt. Hier finden Sie den Flyer mit Programm und Anmeldemöglichkeit zum Download.

Viele Grüße aus Freiburg

Ihre
             
Petra Itschert
Geschäftsführung | Lambertus-Verlag GmbH
Tel +49(0)761.36825-25 | Fax +49(0)761.36825-33

Themenübersicht
 
Präsenzseminare und Webinare 2022 | Fachwissen vertiefen – aktuell und praxisorientiert
 
Alles zum Ärtzebeschluss 2022
 
Regionalkommissionen übernehmen Ärztebeschluss
 
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
Freiburger Kommentar MAVO/KAGO
 
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - inklusive kostenloser digitaler Version
 
Die AVR-Loseblattausgabe
 
Präsenzseminare und Webinare 2022 | Fachwissen vertiefen – aktuell und praxisorientiert
 
Das Arbeitsrecht für kirchlich-caritative Einrichtungen entwickelt sich ständig weiter, sei es durch neue Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission, Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung. Ob Einsteiger oder bereits erfahrener Mitarbeiter – unsere Weiterbildungsangebote stärken Sie in Ihrer Fachkompetenz und helfen Ihnen dabei, die Herausforderungen im Arbeitsalltag souverän und rechtssicher zu meistern. Profitieren Sie von unseren erfahrenen Referenten und Referentinnen, die Ihnen in Grundlagen- und Vertiefungsseminaren aktuelles arbeitsrechtliches Know-how für Ihre tägliche Personalarbeit vermitteln – systematisch, praxisbezogen und verständlich. Außerdem bietet sich Ihnen die Chance, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen.
Alle unsere Seminarangebote können Sie auch als Inhouse-Veranstaltung buchen. Diese bieten Ihnen den Vorteil, dass der:die Referent:in speziell auf die Fragestellungen Ihrer Einrichtung und Ihre Situation vor Ort eingehen kann. Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Fachveranstaltung! Oft lohnt sich diese Variante bereits bei 5-6 TeilnehmerInnen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Susanne Otteny (otteny@lambertus.de oder telefonisch unter der +49 (0)761/3 68 25-15).

Zusatztermin: Das neue Nachweisgesetz und weitere Gesetzesänderungen - Webinar zum Nachweisgesetz
Referent: Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fettweis und Sozien, Freiburg
Zusatztermin: 2. August 2022, 10:00 - 12:00 Uhr (inkl. Fragerunde im Chat)
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Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 bis 33 der AVR Caritas
Zweitägiges AVR-Vertiefungsseminar oder -webinar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den AVR-Caritas 
Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin.
Termine:
- am 27. bis 28. September 2022 als Präsenzseminar in Köln
- an drei Vormittagen vom 28. - 30. November 2022 als Webinar
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AVR-Kompakt - Webinar
AVR-Grundlagenwebinar in drei Modulen
Referenten: Stefanie Hock, Dozentin, Fachautorin und Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Termine:
Sommer-Termin | Modul 1: 31. August 2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*), Modul 2: 06. September 2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*) und Modul 3: 13. September 2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*)
November-Termin | Modul 1: 15. November 2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*), Modul 2: 22. November 2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*) und Modul 3: 29. November 2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*)
* jeweils inklusive Pausen
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Fehlzeiten - Webinar
AVR-Vertiefungswebinar in zwei Modulen
Referent: Sebastian Witt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor
Modul 1: 20. September 2022 (09:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr*), Modul 2: 22. September 2022 (09:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr*)
* jeweils inklusive Pausen
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MAVO-Recht für Dienstgeber - Präsenzveranstaltung
Grundlagenseminar 
Referent: Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn
Termin: 9. November in Köln
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Arbeitsrecht für Führungskräfte - Präsenzveranstaltung
Auf Führungskräfte zugeschnittenes Grundlagenseminar 
Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor.
Termin: 8. November in Köln
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Die Seminare Arbeitsrecht für Führungskräfte und MAVO-Recht für Dienstgeber eignen sich hervorragend als kombinierte Grundlagenfortbildung für Führungskräfte!

Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste (AVR-Caritas) - Präsenzveranstaltung
Zweitägiges AVR-Grundlagenseminar
Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Termin: 11. bis 12. Oktober in Essen
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Die 16. Freiburger Personalrechtstage - Als Präsenz und Online
Zu den Highlights des Jahres gehören für uns und für viele von Ihnen die Freiburger Personalrechtstage, die wir bereits seit 16 Jahren jedes Jahr im November in Freiburg in der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes ausrichten. Wir haben auch dieses Jahr für den 24. und 25. November wieder ein Programm mit aktuellen arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Themen und interessanten Referentinnen und Referenten zusammengestellt.
Flyer mit Programm und Anmeldemöglichkeit zum Download.

Sicher weiterbilden
Zusammen mit unseren Veranstaltungshotels haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, das Sie und die Referent:innen schützt und alle behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen abdeckt.
Bitte beachten Sie. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ihrem Seminar über die am Veranstaltungsort geltenden Regelungen in Sachen Testpflicht oder anderer Maßnahmen.

Und sollte wider Erwarten ein Seminar doch aufgrund einer behördlich angeordnete Beschränkung nicht stattfinden können, haben Sie jederzeit Planungssicherheit. Die Veranstaltungen werden dann als Live-Webinar durchgeführt.
Alle Seminare im Überblick und Anmeldemöglichkeit
 
Alles zum Ärtzebeschluss 2022
 
Die rund 35.000 Ärzti:innen der zur Caritas gehörenden Kliniken erhalten ab dem 1. Juli 2022 Gehaltssteigerungen von 3,35 Prozent sowie eine Einmalzahlung. Außerdem erhalten Beschäftigte im ärztlichen Dienst einen zusätzlichen Urlaubstag. Darüber hinaus enthält der Beschluss modifizierte Regelungen zu den Ruf- und Bereitschaftsdiensten sowie den freien Wochenenden. Die in der letzten Tarifrunde dienstgeberseitig durchgesetzte Regelung für kleine Fachabteilungen wurde verlängert. Für die im Vergleich zum kommunalen Öffentlichen Dienst verspäteten Umsetzung der Gehaltssteigerungen erhalten die Ärztinnen und Ärzte der Caritas individuell berechnete Ausgleichszahlungen für den Zeitraum von Oktober 2021 bis zur Umsetzung bei der Caritas.

„Der Ärzte-Abschluss mit einer caritasspezifischen Regelung für kleine Fachabteilungen ist ein Erfolg für unsere Krankenhäuser und zeigt einmal mehr, dass der Dritte Weg im Konsens zu vorzeigbaren Ergebnissen führt. Trotz finanzieller und organisatorischer Herausforderungen für unsere mehr als 300 Krankenhäuser mit ihren rund 35.000 Ärztinnen wird der gefundene Kompromiss begrüßt“, erklärt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas. „Mit der Tarifeinigung in der Caritas bleiben wir auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes. Das ist wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen und für die Tariflandschaft in Deutschland insgesamt. Die Nachbesserung in einigen Regelungen schützen unsere Ärztinnen und Ärzte besser vor ausufernden Diensten und sichern ihnen Erholungszeiten.“ hebt Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite, hervor.

Die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung:
  • Tabellenentgelte, Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste sowie Rettungsdienstzuschläge steigen um 3,35 Prozent (ab 01.07.2022)
  • Erholungsurlaub steigt von 30 auf 31 Tage (ab 01.01.2022)
  • Mindestens zwei freie Wochenenden pro Kalendermonat (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von vier Bereitschaftsdiensten pro Kalendermonat (anteilig bei Teilzeitbeschäftigten) und erhöhte Bewertung der Bereitschaftsdienste (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von dreizehn Rufbereitschaften pro Kalendermonat, anteilig bei Teilzeitbeschäftigten (ab 01.07.2022)
  • Begrenzung der Zahl von Rufbereitschaften, wenn bereits Bereitschaftsdienst geleistet wird und umgekehrt: bei 1, 2 bzw. 3 Bereitschaftsdiensten nur 10, 7 bzw. 4 Rufbereitschaften, bei 4 Bereitschaftsdiensten keine Rufbereitschaft. Bei bis zu 4, 7 bzw. 10 Rufbereitschaften nur 3, 2 bzw. 1 Bereitschaftsdienst. Bei mehr als 10 Rufbereitschaften kein Bereitschaftsdienst.  (ab 01.01.2023)
  • Zusatzurlaub bereits ab 144 Stunden nächtlichen Bereitschaftsdienst (ab 01.01.2022)
  • Ein weiterer Tag Zusatzurlaub bei mehr als 29 Bereitschaftsdiensten pro Kalenderhalbjahr (ab 01.01.2022)
  • Werden Dienstpläne in kürzerer Frist als vier Wochen erstellt, erhöhen sich die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft um 17,5 Prozent (ab 01.01.2023)
  • Ausnahmeregelung in kleinen Fachabteilungen, nur mit Dienstvereinbarung sowie persönlicher Zustimmung der Ärztin / des Arztes möglich: hier höchstens sieben statt vier Bereitschaftsdienste pro Kalendermonat (für Teilzeitbeschäftigte anteilig), dafür Erhöhung der Zuschläge auf Stundenentgelte um weitere 10 Prozent sowie einen Tag Zusatzurlaub pro Kalenderhalbjahr. Die Ärztin / der Arzt kann die persönliche Zustimmung widerrufen. (ab 01.04.2022)
  • Die Kosten für den Heilberufeausweis werden von der Klinik übernommen (ab 01.01.2022)

Nachdem auch die Regionalkommission Bayern am 21. Juli zugestimmt hat, gilt der Beschluss nun bundesweit.

  • RK Ost
    Die RK Ost hat den Beschluss zur Anlage 30 wertgleich mit zwei Abweichungen umgesetzt (Download Beschlusstext).
    • Das Tabellenentgelt wird einen Monat später erhöht (erst zum 1. August 2022). Dafür erhöht sich die Einmalzahlung entsprechend.
    • Der 31. Urlaubstag kann durch die Zahlung in entsprechender Höhe abgegolten werden, allerdings nur, wenn beide Vertragsparteien dies wollen.
RK Bayern
Die RK Bayern hat den Beschluss zur Anlage 30 übernommen.
 
Regionalkommissionen übernehmen Ärztebeschluss
 

Nachdem auch die Regionalkommission Bayern am 21. Juli zugestimmt hat, gilt nun der Ärzte-Tarifabschluss bundesweit.

  • RK Ost
    Die RK Ost hat den Beschluss zur Anlage 30 wertgleich mit zwei Abweichungen umgesetzt (Download Beschlusstext).
    • Das Tabellenentgelt wird einen Monat später erhöht (erst zum 1. August 2022). Dafür erhöht sich die Einmalzahlung entsprechend.
    • Der 31. Urlaubstag kann durch die Zahlung in entsprechender Höhe abgegolten werden, allerdings nur, wenn beide Vertragsparteien dies wollen.
RK Bayern
Die RK Bayern hat den Beschluss zur Anlage 30 übernommen.
 
Deutscher Caritasverband
AVR Buchausgabe 2022
Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
978-3-7841-3488-8
1. Auflage, Mai 2022, 518 Seiten
AVR Buchausgabe 2022
 
Die AVR-Buchausgabe 2022 mit Stand 1. Mai ist die offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V. inklusive aller regionalen Regelungen. Damit sind Sie stets über die aktuelle Rechtslage informiert und können diese optimal gestalten und anwenden. Handlich, praktisch, preiswert.

Ihre Vorteile
- Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V.
- incl. Zentral-KODA-Beschlüsse, AK-Ordnungen, Inkraftsetzungsrichtlinien, Grundordnung, Rahmen-MAVO
- gültig für RK Nord, Ost, NRW, Mitte, BW und Bayern
- Marginalien und Stichwortverzeichnis
- Zusatzmaterialien auf unserer Homepage
19,90 EUR
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Richard Geisen, Christina Merkel, Christof Mock
Tipps für MAV-Mitglieder in der katholischen Kirche und Caritas
Rechtliches Wissen und soziale Kompetenz
6974-1
März 2021, 342
Tipps für MAV-Mitglieder in der katholischen Kirche und Caritas
 
Übersichtlich, leicht verständlich und praxisnah beantwortet der Ratgeber alle Fragen zur Arbeit in der Mitarbeitervertretung der katholischen Kirche und Caritas (MAV). Dabei hilft er neu gewählten MAV-Mitgliedern, sich in die Rolle als MAV-Mitglied einzufinden und ihre Mitbestimmungsrechte richtig zu nutzen.

Langjährige Mitglieder der MAV erhalten wertvolle Impulse und Anregungen, etwa zur Zusammenarbeit und Arbeitsteilung im Gremium, zum Umgang mit Konflikten und zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Zahlreiche Tipps, Checklisten und Mustervereinbarungen machen das Werk zu einer wertvollen Arbeitshilfe für alle MAV-Mitglieder.

Aus dem Inhalt:
- Vorsitz und Organisation im Gremium
- Die tägliche Arbeit der MAV
- Die MAVO und die Grundlagen der Mitbestimmung
- Kündigungsschutz für MAV-Mitglieder
- Gewerkschaften im Bereich von Kirche und Caritas
- Kirchlicher Rechtsschutz
- Kommunikative Fähigkeiten in der MAV
22,90
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Richard Geisen, Norbert Gescher
Lexikon der MAV für katholische Kirche und Caritas von A bis Z
Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung. Inkl. Online-Zugang zu Arbeitshilfen und Musterschreiben
7090-7
3. Auflage, April 2022, 1120 Seiten
Lexikon der MAV für katholische Kirche und Caritas von A bis Z
 
Das Lexikon informiert verlässlich über Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen in den Einrichtungen von katholischer Kirche und Caritas. In 199 Stichwörtern findet der Leser leicht verständliche Antworten auf nahezu alle wichtigen Fragen für die Praxis der Mitarbeitervertretung (MAV). Hinzugekommen sind knapp 30 neue Stichwörter. Für den schnellen Zugriff sind die Begriffe nach einem einheitlichen Schema aufgebaut: 1. Was sind die Grundlagen? und 2. Was sollte die MAV beachten?

Die Schwerpunkte der Neuauflage:

- Corona-Pandemie und Gesundheitsschutz
- Impfpflichten und Kinderkrankentage
- Berufskrankheiten und Burnout-Syndrom
- Virtuelle Sitzungen und Videokonferenzen
- Datenschutz bei WhatsApp und Co.
- Homeoffice und mobile Arbeit
- Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit
64,00 EUR
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Abbildung AVR-Online
AVR-Online und Zusatzmaterialien
Immer die aktuelle AVR - als Onlineversion für alle Geräte
Alle Abonnent:innen unserer AVR-Loseblattausgabe erhalten mit jeder Ergänzungslieferung einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Für die reine Onlinenutzung liegt die Jahresnutzungsgebühr für eine Einzelplatzlizenz bei 119 Euro. Mehrfachlizenzen auf Anfrage.

Neue Inhalte in der AVR-Online
Die AVR-Online-Datenbank wurde erneut um zusätzliche interessante Inhalte ergänzt. Nachdem im Herbst für alle Kund:innen die Bände unserer Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht und die Zeitschrift "Kirche und Recht" hinzugefügt wurde, gibt es seit Dezember mit dem neuen AVR-Gehaltsrechner und dem AVR-Personalkostenrechner zwei auf Sie und die AVR zugeschnittene Arbeitshifen.


Die AVR-Online bringt noch weitere Vorteile für Sie:
  • Aktuelle Beschlüsse der Bundeskommission und aller Regionalkommissionen werden zeitnah im System eingepflegt und sind für Sie schnellstmöglich verfügbar: aktuell z.B. die Neuregelung des Ärztetarifs in Anlage 30 AVR.
  • Bei allen §§, die seit Anfang 2019 durch einen Beschluss verändert wurden, haben Sie auf Knopfdruck auch Zugriff auf die alten Stände.
  • Eine neue, verbesserte Suche (inklusive Suchvorschlagsliste, bessere Suchlogik, Marginalien und Stichworte im Suchindex, …) bietet optimalen Zugriff.
  • Die komplette Plattform ist responsive und somit auch perfekt im Browser auf Smartphones und Tablets nutzbar.
  • Durchgeschriebene Regionalausgaben der AVR sind leichter lesbar und erleichtern die Anwendung.
  • Der neue Gehaltsrechner und Personalkostenrechner erleichtert Ihnen die tägliche Arbeit.
  • Mit den zugehörigen Ordnungen und Kirchengesetzen finden Sie die Rechtsgrundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts auf einen Blick.
  • Übersichtliches intuitives Design bietet deutliche bessere Bedienbarkeit.
  • Die Bände unserer Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht sind die Plattform integriert
  • Sie haben Zugriff auf die digitale Ausgabe der Zeitschrift Kirche und Recht des Berliner Wissenschaftsverlag und auf das Buch Tipps für MAV-Mitglieder in der katholischen Kirche und Caritas
  • Fortlaufende Weiterentwicklungen gewährleistet regelmäßig neue oder verbesserte Zusatzfunktionen, wie den weiterentwickelten Gehaltsrechner etc.
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Arbeitshilfen für die Praxis
 
 
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Freiburger Kommentar MAVO/KAGO
Alle Bestimmungen der (Rahmen-)MAVO ausführlich kommentiert und fortlaufend aktualisiert:
  • Änderungen in der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung und die Fortentwicklung in Rechtsprechung und Literatur werden zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet.
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Abonnent:innen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren.

Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Grundwerk einschl. Ordner, Register, aktueller Ergänzungslieferung und Onlineversion
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Fax +49 (0) 761 - 36825-33

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Geschäftsführung:
RA Petra Itschert, Phillipp Zürcher
Umsatzsteuer ID: DE 142109789
Handelsregistereintrag:
Registergericht Freiburg Nr. HRB 56
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