Sehr geehrter Herr Do, ein Arbeitszimmer - mehrere Nutzer. Das ist gerade unter Ehe- und Lebenspartnern sehr verbreitet. Problematisch sind die steuerlichen Folgen. Der BFH hat nun zu diesem häufigen Streitthema gleich zwei Urteile gefällt und an einem entscheidenden Punkt seine Rechtsprechung geändert. Demnach ist es möglich, den Höchstbetrag von 1.250 € jeweils voll geltend zu machen - ohne ihn unter den Nutzern aufzuteilen. Unser Newsletter beschäftigt sich in beiden Beiträgen mit den Hintergründen und Folgen dieser Urteile! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |