ich gebe zu, dass ich das Urteil eigentlich nicht besonders spektakulär fand: Trauerredner dürfen ihre schwarze Kleidung nicht als Betriebsausgaben absetzen. Aber plötzlich haben gefühlt alle Medien darüber berichtet. Da wollten wir nicht untätig bleiben und haben zusammengefasst, wann denn die Möglichkeit zur steuerlichen Anerkennung besteht. Außerdem habe ich das Thema »Energiepreispauschale« noch einmal in den Newsletter gepackt. In den letzten Wochen haben mich einige Selbstständige angesprochen und gefragt, wie sie denn an die Energiepreispauschale kommen – schließlich haben sie keinen Arbeitgeber, der ihnen das Geld mit dem Gehalt überweisen könnte. Dieser Teil ist noch einfach zu beantworten: Die Energiepreispauschale wird über eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung »ausbezahlt«. Aber was gilt, wenn keine Vorauszahlungen geleistet werden? Dass hier noch Erklärungsbedarf besteht, hat auch das Bundesfinanzministerium erkannt und ein umfangreiches Dokument veröffentlicht. Selbstständige werden dort vor allem ab Seite 14 fündig. Den Link zum Dokument des BMF finden Sie in Beitrag Nummer drei.
Trauerredner dürfen schwarze Kleidung nicht als Betriebsausgaben absetzen: Das hat der BFH aktuell entschieden. Der Grund ist, dass die Kleidung auch privat getragen werden kann. Wann aber handelt es sich um berufliche Kleidung und welche Kosten dürfen Sie dann in der Steuererklärung angeben?» Weiterlesen: Absetzbarkeit von Arbeitskleidung
Die Abgabefrist für die Steuererklärung wurde verlängert – und zwar nicht nur für die Steuererklärung für 2021, sondern auch für die Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024! Erst ab 2025 gilt wieder für alle Steuerpflichtigen die »normale« Abgabefrist. Wie lange haben Sie jeweils Zeit für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt?» Weiterlesen: verlängerte Abgabefrist
Rund um die Energiepreispauschale gibt es zahlreiche offene Fragen. Das hat auch das Bundesfinanzministerium erkannt und eine lange Liste mit Fragen und Antworten erstellt. Für Selbstständige wird es besonders ab Seite 14 interessant.» Weiterlesen: FAQ zur Energiepreispauschale
Dieser Ratgeber enthält ausführliche Rechenschemata für das Bundesmodell und alle Ländermodelle. Mit den Arbeitshilfen, bestehend aus zahlreichen Tabellen mit den für die Ermittlung der Grundsteuer erforderlichen Werten, können Sie die Berechnung von Finanzamt und Gemeinde nachvollziehen. » Inhaltsverzeichnis
Ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen – pro Haus, Wohnung oder Grundstück. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«. Diese führt Sie durch den elektronischen Abgabeprozess, ergänzt notwendige Werte aus verschiedenen Quellen (z.B. Bodenrichtwerte) und übermittelt die Daten verschlüsselt an Ihr zuständiges Finanzamt. Registrieren Sie sich schon jetzt mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse und wir informieren Sie über die zukünftige Entwicklung unserer Grundsteuer-Software! Selbstverständlich gehen Sie mit Ihrer Registrierung keine Kaufverpflichtung ein.» Jetzt registrieren
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