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EINSTELLUNGSSACHE -

Sehr geehrter Herr Do,



auch in dieser Ausgabe haben wir wieder aktuelle Informationen und interessante Tipps rund um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Sie zusammengestellt.

Ihre Agentur für Arbeit Ingolstadt

PS: Kennen Sie schon unser Arbeitgeber-Magazin Faktor A? Nein, dann klicken Sie hier kurz rein http://faktor-a.arbeitsagentur.de

Der regionale Arbeitsmarkt im Februar 2019

 

- Viel Bewegung, (noch) keine Entlastung

- Quote: Weiter Vollbeschäftigung bei 2,3 Prozent

- Starker Stellenzugang

 

„Zwar zeigte sich in der letzten Februarwoche, dass der Frühling bereits in den Startlöchern steht, was allerdings unseren regionalen Arbeitsmarkt betrifft, macht der Winter aktuell noch keine Anzeichen, das Feld zu räumen. Dennoch herrscht viel Bewegung und reges Kommen und Gehen. 2.349 Personen konnten im zu Ende gegangenen Monat ihrer

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Qualifizierungschancengesetz

 

Mit dem am 01. Januar in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wird die bisherige Weiterbildungsförderung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte deutlich ausgebaut. In den nächsten Ausgaben des Arbeitgeber-Newsletters möchten wir auf die Möglichkeiten, welche das Qualifizierungschancengesetz bietet, näher eingehen.

 

Wesentliche Inhalte des Qualifizierungschancengesetzes

Die Weiterbildungsförderung wird für Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten

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Schwerbehinderte Menschen im Betrieb!

 

Suchen Sie Fachkräfte oder bilden Sie selbst Fachkräfte aus? Sie möchten Ihre Arbeits- und Ausbildungsstellen besetzen. Können Sie sich vorstellen, einen schwerbehinderten Menschen auszubilden oder zu beschäftigen? In unserer neuen mehrteiligen Rubrik möchten wir Ihnen einige Fördermöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung der Agentur für Arbeit näherbringen. Nur Mut – jeder Mensch hat Potenzial!

 

Folge 18: Förderung bei außergewöhnlichen Belastungen

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Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Anzeigeverpflichtung gemäß § 163 SGB IX

 

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen

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Save the date

 

- Bundesweite Woche der Ausbildung (WdA) der BA vom

  11.-15. März 2019

- Girls´& Boys´ Day am 28. März 2019

- Runder Tisch SB-Vertrauensleute am 04. April 2019

- Bayerische MINT-Woche vom 14. – 20. Oktober 2019

- JOBtotal 2019 am 18. Oktober 2019

Impressum

Herausgeber:

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt
Presse und Marketing der Agentur für Arbeit Ingolstadt

Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt

Arbeitgeber-Hotline: 0841 9338 111 (Hotline), für Neukunden 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

E-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
De-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de-mail.de

Internet: www.arbeitsagentur.de

https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz

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