Rente heißt noch lange nicht Ruhestand. Nicht nur Arbeitnehmer auch ehemalige Chefs und Betriebsinhaber arbeiten nach der Übergabe weiter. Was sie bei einer Anstellung im Rentenalter beachten müssen.
Arbeiten im Rentenalter: Was ehemalige Betriebsinhaber beachten müssen | Zur Webansicht |
| Newsletter vom 06.08.2019 |
| © Mikael Damkier - stock.adobe.com | Betrieb übergeben und doch weiterarbeiten | Rente heißt noch lange nicht Ruhestand. Nicht nur Arbeitnehmer auch ehemalige Chefs und Betriebsinhaber arbeiten nach der Übergabe weiter. Was sie bei einer Anstellung im Rentenalter beachten müssen. Von Daniela Lorenz mehr | Arbeiten im Rentenalter: Was arbeitsrechtlich gilt
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Personalführung | Die Knappheit von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern und Bewerbern, gepaart mit den Auswirkungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels zwingt immer mehr Unternehmen dazu, bei der Führung und Anwerbung von Mitarbeitern "kreativ" zu werden. Von Wolfgang Zechmeister mehr |
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Steuertipp | Hat Ihr Handwerksbetrieb nur wenige Auftraggeber und bei einem davon sind Sie als Unternehmer wegen unzähliger Aufträge praktisch jeden Tag in dessen Einrichtung tätig? Dann kann es passieren, dass das Finanzamt unterstellt, dass Sie in der Einrichtung des Kunden Ihre erste Betriebstätte haben. Eine steuerlich Feststellung, die Sie nicht einfach so hinnehmen sollten. mehr |
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Mitarbeiter entlassen | Vielen Chefs fällt es schwer ihre Mitarbeiter zu kündigen. Aber es nicht zu tun, hat ebenfalls Konsequenzen. Weshalb es wichtig ist, eine Kündigung frühzeitig auszusprechen und wie man dabei vorgehen kann. Von Eileen Wesolowski mehr |
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