AnwaltOnline - Verkehrsrecht Februar 2023 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall Den mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragten Sachverständigen trifft gegenüber dem Geschädigten als seinem Auftraggeber die Nebenpflicht aus dem Gutachtenauftrag, spätestens in der Honorarrechnung schriftlich darauf hinzuweisen, wenn er über den üblichen Sätzen ... |
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Alleinhaftung des Ausparkenden bei Parkplatzkollision Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter ist anstelle des § 9 Abs. 5 StVO das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 2 StVO zu beachten, wonach sich ein Verkehrsteilnehmer so verhalten muss, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird ... |
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Ersatzfähigkeit der vom Abschleppunternehmer in Rechnung gestellten Kosten („Hakenrisiko“) |
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Tödlicher Verkehrsunfall: Abgrenzung von einem Schmerzensgeldanspruch wegen Schockschadens Ohne eine pathologisch fassbare Auswirkung sind auch Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des „Aus-der-Bahn-geworfen-seins“ und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen, in denen sich nach der Wertung des Gesetzes lediglich das „normale“ Lebensrisiko der Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht, nicht ausreichend für ... |
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Fahrerlaubnisentzug im Strafverfahren Die Fahrerlaubnis kann im Laufe eines Strafverfahrens entzogen werden, weil der Beschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (§ 69 StGB). Typische Fälle sind im Straßenverkehr Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) sowie Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Obwohl der Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Beschuldigten oftmals von existenzieller Bedeutung ist, versteht das Gesetz seine Entziehung nicht als Strafe, sondern als sogenannte „Maßnahme der Sicherung und Besserung“. Wer entzieht die Fahrerlaubnis im Strafverfahren? Der im Strafverfahren zuständige Richter kann – wenn es sich um eine Verkehrsstraftat handelt – neben einer Geld- und/oder Haftstrafe die Fahrerlaubnis durch Urteil oder Strafbefehl entziehen. Hierbei handelt es sich um eine Maßregel, mit der ein ungeeigneter Kraftfahrer vom Verkehr ausgeschlossen wird. Ein Kraftfahrer ist dann ungeeignet, wenn er durch seine Tat bewiesen hat, dass er nicht gewillt und fähig ist, den Gefahren angemessen zu begegnen, die sich aus dem Führen von Kraftfahrzeugen für ihn und die Allgemeinheit ergeben. Die Fahrerlaubnis kann also auch einem Täter entzogen werden, der eine Straftat – etwa wegen einer psychischen Erkrankung – im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Während ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, kann die Fahrerlaubnisbehörde wegen des gleichen Tatbestandes die Fahrerlaubnis nicht entziehen, wenn das Ermittlungsverfahren ebenfalls zur Entziehung führen kann (VG Hamburg, 09.09.2014 - Az: 15 E 3299/14). Kann die Fahrerlaubnis auch schon vorab entzogen werden? Ist aus dringenden Gründen davon auszugehen, dass die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen wird, kann die Fahrerlaubnis unmittelbar im Anschluss an die Tat vorläufig entzogen werden. Gegen die vorläufige Entziehung kann der Betroffene Beschwerde einlegen. Unterschied zum Fahrverbot Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit einer Sperrfrist verbunden, während der dem Verurteilten von der Verwaltungsbehörde ... |
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