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AnwaltOnline - Verkehrsrecht Dezember 2023

ISSN: 1619-7151

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Interessante Urteile

 

Schienennetzbetreiber und die Winterdienstpflicht an Haltestellen

Weil ein reibungsloser Bahnverkehr nur durch das Zusammenwirken von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu erreichen ist, eröffnet auch ein bloßer Schienennetzbetreiber den Verkehr an den Haltestellen an seinem Netz. Er ist deshalb verkehrssicherungspflichtig. ...

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Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen die Räum- und Streupflicht

Zieht der Staat private Unternehmer zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben auf privatrechtlicher Grundlage heran, so hängt die Qualifikation der Tätigkeit des Unternehmers als hoheitlich oder nicht hoheitlich von dem Charakter der wahrgenommenen Aufgabe, der Sachnähe der übertragenen Tätigkeit zu dieser ...

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Auslegung von Erklärungen am Unfallort

Ein Unfallbeteiligter kann keinerlei Ansprüche aus einem Schriftstück des (vermeintlichen) Unfallverursachers herleiten.

Wortwörtlich heißt es in dem streitgegenständlicen Schriftstück:

„Hiermit bestätige ich Schuld am Unfall zu sein.
Dokumentiert laut Fotos.“. ...

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Fahrt mit einem E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

Eine Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis kann Zweifel auch hinsichtlich der Fahreignung für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge begründen und die darauf bezogene Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtfertigen. ...

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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Unfall im Ausland und die Schadensregulierung

Wie verhält sich ein Unfallbeteiligter richtig?

Das Verhalten bei einem Unfall im Ausland ist von großer Bedeutung, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkehrsunfall im Ausland handelt. Die Maßnahmen, die bei einem Unfall im Ausland ergriffen werden müssen, variieren je nach dem Land, in dem der Unfall stattgefunden hat.

Grundsätzlich sollte man sich bei einem Auslandsunfall ebenso wie im Inland verhalten: Unfallstelle sichern und ggf. Erste Hilfe leisten. Erscheint der Sachschaden hoch oder sind Personen zu Schaden gekommen, sollte die Polizei gerufen werden.

In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist die Polizei auch bei einem Bagatellschaden zu rufen, da das polizeiliche Protokoll Basis der Schadensregulierung ist.

Anschließend sind der Unfallhergang und die relevanten Daten (Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) zu dokumentieren - ggf. sollten auch Fotos erstellt werden und ein internationaler Unfallbericht ausgefüllt werden.

Wie wird der Schaden verfolgt?

Der betroffene deutsche Autofahrer kann seinen im Ausland erlittenen Schaden zunächst in Deutschland verfolgen.

Nach Artikel 11 Abs. 2, 9 Abs. 1 b) VO (EG) 44/2001 Anerkennungs- und Vollstreckungszuständigkeitsverordnung kann ein Haftpflichtversicherer in einem anderen europäischen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes, an dem der Kläger als Begünstigter seinen Wohnsitz hat, verklagt werden.

Handelt es sich um einen Unfall innerhalb der EU, kann auch auf die Hilfe des Zentralrufs der Autoversicherer als zentrale Auskunftsstelle und die Verkehrsopferhilfe e.V. als gesetzliche Entschädigungsstelle zurückgegriffen werden. Damit können Unfälle und Schäden im ganzen Gebiet der EU künftig einfacher abgewickelt werden.

Das Gesetz regelt vier Schwerpunkte:
 

1. Jeder Mitgliedsstaat der EU hat eine zentrale Auskunftsstelle, die alle Daten und Informationen zur Verfügung stellt, die ein Betroffener zur Regulierung seiner Ansprüche aus dem Verkehrsunfall braucht. Wenn z.B. ein deutscher Geschädigter nur das ausländische Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners kennt, sagt ihm die deutsche Auskunftsstelle, wer der konkrete Versicherer und dessen Beauftragter für Schadenregulierung ist.

2. Jede Versicherung hat einen zuständigen ...

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