AnwaltOnline - Verkehrsrecht April 2023

ISSN: 1619-7151

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Interessante Urteile

 

Beweis eines Kfz-Diebstahls

Für die Beweiserleichterung des „äußeren Bildes“ eines versicherten Kfz-Diebstahls ist Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer sowohl das Abstellen als auch das anschließende Nichtwiederauffinden des Fahrzeuges beweist.

Der behauptete Diebstahl eines Kfz kann auch durch die Verwertung eines ...

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Gebrauchtwagenkauf: Sachmängelhaftung und die Bagatellgrenze hinsichtlich des merkantilen Minderwertes

Jede Vereinbarung, die unmittelbar oder mittelbar bewirkt, dass der Käufer das Risiko des Vorhandenseins eines verborgenen Mangels trägt, ist unabhängig von ihrer Transparenz nach § 475 Abs. 1 BGB i.d.F.v. 2. Januar 2002 unwirksam; dies gilt insbesondere für eine (negative) Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts, dass die verkaufte Sache „möglicherweise mangelhaft“ ist. ...

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Untersuchungspflicht des Käufers eines Neuwagens

Auch der Kauf eines Neufahrzeuges durch einen Kaufmann wird von der allgemeinen Rügeobliegenheit des § 377 Abs. 1 HGB erfasst.

Die Durchführung einer „Übergabedurchsicht“ durch den Verkäufer führt nicht zu einem (konkludenten) Verzicht die Untersuchungspflicht des Käufers ...

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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen und die Einziehung des Pkw

Gem. § 315f S. 1 StGB können Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 oder 3, Abs. 2, 4 oder 5 StGB bezieht, eingezogen werden.

Diese Voraussetzungen lagen im zu entscheidenden Fall vor, da der Angeklagte verdächtig ist, mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen und auf der Flucht vor der Polizei sein Fahrzeug grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit nicht angepasster Geschwindigkeit geführt zu haben, ...

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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Welche Folgen hat das Fahren trotz Fahrerlaubnisentzug?

Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Betroffene fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge für den betreffenden Zeitraum nicht mehr führen darf.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat

Wer ein Kraftfahrzeug ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis führt, macht sich nach § 21 StVG strafbar, ebenso auch derjenige, dessen Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder amtlich verwahrt ist.

Natürlich fährt auch derjenige ohne Fahrerlaubnis, dessen Fahrerlaubnis erst vorläufig entzogen worden ist.

Wenn eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfolgt, wird im Allgemeinen eine erneute Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ausgesprochen.

Zudem droht eine Geldstrafe und je nach Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bei Mehrfachtätern kann außerdem das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal eine entsprechende Verurteilung erfolgt ist.

Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, ist der Betroffene nach entsprechender Verurteilung vorbestraft, was u.a. auch zu beruflichen Einschränkungen führt.

Wie wird der Entzug der Fahrerlaubnis verarbeitet?

Verurteilungen, die den Entzug der Fahrerlaubnis enthalten, werden sowohl in das Vorstrafenverzeichnis (Bundeszentralkartei) als auch in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Eine routinemäßige Weitergabe von „Negativlisten“ an die Polizei ist im Straßenverkehrsgesetz nicht vorgesehen. Die Polizei kann jedoch im Verdachtsfall eine Auskunft vom Fahreignungsregister erhalten. So kann ein Fahrerlaubnisentzug oder ein Fahrverbot festgestellt werden.

Was gilt bei einem Verkehrsunfall?

Sollte es bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis zu einem selbst verursachten Unfall kommen, so wird es teuer. Die den Schaden regulierende ...

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