AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juni 2020 ISSN: 1619-7151
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Vollbremsung und Anstoß an Hindernis: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass durch eine der in den Nummern 1 bis 3 des § 315b Abs. 1 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist, die sich zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert verdichtet hat. ... |
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Werkstatt muss bei Inspektion auf erforderlichen Zahnriemenwechsel hinweisen! Es liegt Aufklärungspflichtverletzung einer Kfz-Werkstatt bereits darin, dass der Kunde nicht schon anlässlich der Inspektion bei einer Laufleistung von 180.000 km auf die Erforderlichkeit eines Zahnriemenwechsels hingewiesen wurde.
Kommt es in der Folge zu einem Motorschaden, so hat der Kunde einen Schadensersatzanspruch wegen einer ... |
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Geschwindigkeitsbeschränkung an Werktagen mit Zusatzzeichen „Vorsicht Kinder“ gilt auch an Feiertagen Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatzzeichen „Montag bis Freitag, 07.00 - 17.00 h“ und dem weiteren Schild „Vorsicht Kinder“ gilt auch an gesetzlichen Feiertagen.
Es ist in der obergerichtliehen Rechtsprechung geklärt, wie eine durch Zusatzzeichen nach § 39 Abs. 3 StVO für bestimmte Wochentage (hier: Montag bis Freitag) und an diesen Tagen für bestimmte Uhrzeiten ... |
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Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ist eine Schätzung nach § 287 ZPO auf Grundlage eines arithmetischen Mittels aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Instituts (sog. "Fracke") vorzugswürdig. ... |
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Ihre Anfrage ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen allenfalls bei einer nachfolgenden Beauftragung zur Vertretung.
Übrigens: Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gesamte außergerichtliche Geltendmachung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie kostenlos. Die Rechtsanwaltgebühren werden in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
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Parken vor Kreuzungen - Sonderfall? Parken ist nicht immer so problemlos, wie man es sich wünscht. Selbst wenn es einmal nicht gilt, sich in eine enge Parklücke zu zirkeln, gibt es die eine oder andere Besonderheit - so auch beim Parken vor Kreuzungen.
Geregelt wird dies in § 12 StVO, Abs. 3 Nr. 1 besagt, das es unzulässig ist, „vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ zu parken.
Bei einem rechts neben der Fahrbahn baulich angelegtem Radweg müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen sogar mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen.
Wer zu dicht dran ist, dem droht ein Knöllchen - es ist jedoch auch grundsätzlich zulässig, ein unter Verstoß gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO im Einmündungs- oder Kreuzungsbereich abgestelltes Fahrzeug zwangsweise ... |
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