AnwaltOnline - Reiserecht März 2023 ISSN: 1511-8975
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Dachterrasse des Hotels mit Jacuzzi geschlossen: Reisemangel Im vorliegenden Fall wurde ein Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi in Spanien gebucht. Vor Ort musste dann jedoch festgestellt werden, dass die Dachterrasse geschlossen war. ... |
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Entschädigung bei Flugannullierung auch bei Zwischenlandung außerhalb der EU Nach EuGH, 31.05.2018 - Az: C-537/17 ist ein einheitlicher Flug gemäß Art. 3 Abs. 1 a) VO (EG) 261/2004 auch dann anzunehmen, wenn eine Zwischenlandung verbunden mit einem Wechsel des Fluggerätes auf dem Gebiet außerhalb der EU erfolgt. ... |
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Fluggesellschaft muss Steuern und Gebühren auf Flugtickets offenlegen Da im vorliegenden Fall die Fluggesellschaft die Höhe der Steuern, Gebühren und sonstigen Ticketnebenkosten in den Flugscheinen nicht gesondert ausgewiesen habe, versuchte die Klägerin vor Bezifferung des Anspruchs den entsprechenden Auskunftsanspruch im Wege der Stufenklage geltend zumachen. ... |
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Missbräuchliche Klausel im Luftbeförderungsvertrag: Gericht kippt intransparente Rechtswahlklausel Eine Vertragsklausel in einem Luftbeförderungsvertrag, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, ist als missbräuchlich anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.
Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.
Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.
Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.
➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Ferienhaus: Welche Ansprüche hat der Vermieter? Bei der Vermietung einer Ferienwohnung wird in der Regel ein Wohnraummietvertrag begründet. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine gebuchte Einzelleistung von einem Vermittler oder Reiseveranstalter handelt. Nur dann, wenn mehrere verbundene Reiseleistungen gebucht wurden, gilt das Reiserecht.
Daher gilt bei der Anmietung bzw. Vermietung eines Ferienhauses in Deutschland in der Regel, dass sich der Vertrag nach dem deutschen Mietrecht richtet.
Als Vermieter muss immer bedacht werden, dass sobald zusätzliche Dienstleistungen (Ausflüge o.a.) angeboten werden aus der Vermietung eine Pauschalreise wird. Der Vermieter ist rechtlich als Reiseveranstalter anzusehen und es gilt das Reiserecht.
Auch wenn es in der Regel nicht zu Problemen kommt, so gibt es dennoch diverse Problemfelder, mit denen sich Vermieter von Ferienhäusern regelmäßig beschäftigen müssen.
Zusage zur Buchung wird nicht eingehalten ...
Es kommt häufiger vor als man denkt: Der Mieter erklärt nach seiner verbindlichen Buchung er benötige die Wohnung doch nicht. Die rechtlichen Folgen hängen davon ab, ob das Reiserecht oder das Mietrecht gilt.
Es gilt Reiserecht
Hier gilt, dass der Reisende vor Mietbeginn bei Anwendbarkeit des Reiserechts jederzeit kündigen kann (§ 651h BGB). Der Vermieter verliert dann den Anspruch auf den Mietpreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die praktisch im Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen, z.B. für die Reinigung und abzüglich der Einnahmen aus einer neuen Vermietung besteht.
In gewerblichen Verträgen über Ferienobjekte sind häufig Stornopauschalen vorgesehen. Dies ist zulässig, wenn dabei gewisse Grenzen eingehalten werden und dem Reisenden die Möglichkeit bleibt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Es gilt Mietrecht
Gilt dagegen das Mietrecht, was der Regelfall ist, so ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich nicht möglich, sodass der Mieter die Miete auch dann schuldet, wenn er das Mietobjekt nicht nutzt – aus welchen Gründen auch immer.
Eine verbindliche Zusage ist für die Vertragspartner ebenso wie ein ... |
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