AnwaltOnline - Reiserecht Juli 2022 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Wenn Fluglärm die Nachtruhe im Hotel stört ... Beruft sich der Reisende zur Begründung eines Reisemangels darauf, dass während seines Aufenthalts nachts teils mehrmals pro Stunde Flugzeuge in niedrigem Abstand über das von ihm gebuchte Hotel geflogen seien, wodurch seine Nachtruhe erheblich beeinträchtigt worden sei, ist sein Vorbringen zwar noch hinreichend vollständig ... |
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Schätzung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges Bei Buchung der Flüge hat der Buchende die jeweiligen Steuern, Gebühren und Zuschläge an die Fluggesellschaft überwiesen. Aufgrund des Nichtantritts der Flüge seitens der Buchenden ist die Fluggesellschaft indes nicht verpflichtet, diese Steuern und Gebühren tatsächlich an die zuständigen Stellen, ... |
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Reiserücktrittkostenversicherung: unerwartete, schwere Erkrankung als Verschlechterung einer bestehenden Grunderkrankung Werden in einen Versicherungsvertrag die Versicherungsbedingungen des Versicherers nicht einbezogen, so ist der Vertragsinhalt ergänzend anhand der typischerweise für den Vertragstyp geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu bestimmen (hier: GDV-Musterbedingungen für die ... |
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Flugpreiserstattung an das Reisebüro? Es tritt keine Erfüllung gem. § 362 Abs. 1 BGB ein, wenn der Flugreisende die Erstattung der Flugscheinkosten gem. Art. 8 Abs. 1 lit. a Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) begehrt, die Anspruchsverpflichtete in diesem Fall an ein Reisebüro erstattet. Der Erstattungsanspruch der Flugscheinkosten nach der FluggastrechteVO ist ein gesetzlicher Anspruch des Fluggastes, ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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All inclusive Als Reisender erwartet man bei Buchung eines „All-inclusive-Urlaubs“ in der Regel, dass sämtliche Hotelleistungen kostenlos nutzbar sind. Das ist aber nicht zwingend richtig - denn der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Was versteckt sich hinter „all-inclusive“? Unter dem Begriff „all inclusive“, in Reisekatalogen oft mit „AI“ abgekürzt, versteht man i.a. eine Reise, bei der sämtliche Mahlzeiten sowie ortsübliche Getränke (alkoholische und nichtalkoholische) und oft auch Sportmöglichkeiten im Reisepreis enthalten sind. Es ist aber durchaus möglich, dass importierte Getränke oder à la carte Gerichte gesondert zu bezahlen sind. Da es keinen allgemein festgelegten Leistungsumfang für einen „all inclusive“ Urlaub gibt, kann das individuelle Angebot sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Mal erhält der Reisende mehr Leistungen (Kaffee und Kuchen, Mitternachtsbuffet, Snacks), mal weniger. Der genaue Leistungsumfang wird in den Reiseunterlagen bzw. im Reisekatalog genannt. Alleine diese Beschreibung ist für die konkrete Ausgestaltung der Reise maßgeblich. Es ist Sache des Reiseveranstalters, anzugeben, welche Reiseleistungen mit seinem „All-inclusive-Angebot“ abgedeckt sind. Was darf der Reisende erwarten? Als Reisender kann auf jeden Fall erwartet werden, dass alle (!) im Katalog als Leistungsbestandteil genannten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Leistungen, die nicht in den Reiseunterlagen aufgeführt wird, gehören auch nicht zum Leistungsumfang. Aus der Rechtsprechung haben sich gewisse Mindestleistungen ergeben, die man als Reisender in jedem Fall erwarten kann. Erwartet werden kann vom Reisenden, dass bezahlte und aufgeführte Leistungen auch reibungslos zur Verfügung stehen. Ist der Getränkeservice z.B. nur durch Trinkgeld zu motivieren, liegt ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 5% berechtigt (AG Köln, 29.06.2000 - Az: 122 C 171/00). Auch wenn man es kaum glauben mag - selbst die Frage ob ein Mittagessen zum „All-inclusive-Urlaub“ gehört ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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