Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2024 ISSN: 1511-8975
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Umbuchung auf Business Class statt First Class: Fluggesellschaft ist schadensersatzpflichtig! Eine Fluggesellschaft ist schadensersatzpflichtig, wenn die Sitzplatzkategorie des Reisenden von First Class zu Business Class gewechselt wird, obwohl dieser die Tickets für die First Class erworben hat.
Begehrt der Reisende eine „Ersatzleistung“, so muss diese gleichartig und gleichwertig sein. Ist dies nicht der Fall ... |
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Vertragsschluss zwischen Flugreise-Portal und einem Verbraucher über eine neben der Flugbuchung eingegangene „Prime-Mitgliedschaft“? Schließt der Unternehmer auf elektronischem Wege gleichzeitig mehrere Verträge mit dem Verbraucher ab, kommen die Verträge gemäß § 312j Abs. 4 BGB jeweils nur zu Stande, wenn der Unternehmer seinen Hinweispflichten nach § 312j Abs. 3 BGB für jedes Vertragsverhältnis gesondert gerecht geworden ist. ... |
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Werbung für Kreuzfahrten mit „All-Inklusive Getränkepaket Premium“ Der Verbraucher darf bei der Formulierung „ALL-INKLUSIVE GETRÄNKEPAKET PREMIUM Reichhaltige Auswahl an Markengetränken in allen Bars und Restaurants rund um die Uhr“ in einer Anzeige für Mittelmeerkreuzfahrten davon ausgehen, dass das Getränkepaket im Reisepreis enthalten ist und ohne Aufpreis gewährt wird. Er muss nicht davon ausgehen, ... |
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Muss die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei Depression zahlen? Bei einer Erkrankung, die in Schüben verläuft (hier: Depression), liegt keine unerwartete schwere Erkrankung vor, wenn die Erkrankung in ein akutes Stadium eintritt.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die Klägerin kann die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nicht in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des Teil A § 1 Nr. 1 a VB-ERV 2001 nicht erfüllt sind. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.
Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.
Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.
Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.
➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Überbuchung des Fliegers bei einer Pauschalreise Auch Charterflugkunden sind vor Überbuchungen geschützt – und das bereits seit 2005. Ist bei einer Pauschalreise der Flug oder eine Zubringermaschine überbucht, so liegt ein Reisemangel vor. Dementsprechend kann der Reisende Reisemängelansprüche geltend machen.
Da eine Überbuchung regelmäßig zulasten des Reiseveranstalters geht, sind die Erfolgsaussichten der Betroffenen hoch. Der Veranstalter muss für Ersatz sorgen und etwaige anfallende Kosten begleichen.
EU-Ausgleichszahlung auch bei Pauschalreisen
Seit Januar 2005 gilt für Flugreisende – egal ob Pauschalreise oder selbst gebuchter Flug - die Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004), die unter anderem folgende Ausgleichszahlungen der Fluggesellschaften festlegt, wenn der Flug überbucht oder annulliert ist oder sich um mehr als drei Stunden verspätet:
Flüge bis 1.500 km: 250 € 1.500 km bis 3.500 km: 400 € über 3.500 km: 600 €
Weiterhin muss die Fluggesellschaft erforderlichenfalls für Verpflegung und Unterkunft sorgen:
Wenn sich der Flug bei Flügen bis zu 1.500 km um mehr als 2 Stunden, bei Flügen bis zu 3.500 km um mehr als 3 Stunden und bei längeren Strecken um mehr als 4 Stunden verspätet, so muss die Fluggesellschaft eine kostenlose Verpflegung anbieten und ggf. auch eine Hotelübernachtung. Liegt gar eine Verspätung von mehr als 5 Stunden vor, kann zwischen Erstattung des Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen gewählt werden.
Die Entschädigungen betreffen alle Flüge von EU-Fluggesellschaften, gleich von welchem Flughafen gestartet aber oder auch von anderen Fluggesellschaften, wenn der Flug in der EU startet.
Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft auch dazu verpflichtet, so schnell wie möglich für einen Ersatzflug zu sorgen.
Betroffene sollten sich den Vorfall vor Ort schriftlich bestätigen lassen. Der EU-Ausgleichsanspruch verjährt nach drei Jahren.
Wann gilt die Fluggastrechteverordnung?
Die Fluggastrechte-Verordnung ist anwendbar, wenn der Flug auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats der EU angetreten oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Staat zu einem EU-Flughafen geflogen wird. Dann ist die Fluggesellschaft maßgeblich, ... |
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