AnwaltOnline - Reiserecht März 2021 ISSN: 1511-8975
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems:
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Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Bei Flugannullierung ist der Flugpreis binnen 7 Tagen zu erstatten Es besteht nach Annullierung eines vorab bezahlten Fluges - hier von Bremen nach Wien - gemäß Art. 5 Ia; 8 I a der Verordnung (EG) Nr. 261/04 ein Rückzahlungsanspruch.
Die Fluggesellschaft hat vorliegend mit Schriftsatz vom 21.01.2021 eingeräumt, ... |
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Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornokosten nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf! Will ein Reisender, der von seiner Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung zurückgetreten ist, die angefallenen Stornokosten von seiner Reiserücktrittsversicherung erstattet bekommen, so muss er vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf machen. Dies umfasst Angaben dahingehend, welche ... |
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Anspruch auf mehrfache Ausgleichsleistungen nach Umbuchung Ist ein Fluggast wegen einer Verspätung auf einen Alternativflug umgebucht worden und wird dieser Alternativflug sodann annulliert, hat der Fluggast wegen der Annullierung einen Anspruch auf Ausgleichzahlung nach Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. c) FluggastrechteVO.
Dies gilt auch wenn, das ausführende Luftfahrtunternehmen des annullierten ... |
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Teure Selbsthilfe gegenüber Ferienwohnungsgästen Der Kläger vermietete im Juli 2018 eine Wohnung in Berlin an zwei Feriengäste. Am 28. Juli 2018 wandte er sich an die Polizei und teilte mit, die Gäste hätten zwar die Buchungskosten, nicht aber weitere Gebühren für ein verspätetes Einchecken entrichtet. Die Polizei solle daher sein Hausrecht durchsetzen und die Mieter aus ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.
Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.
Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.
Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.
➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Wenn die Reise wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann Wenn die Reise wegen höherer Gewalt, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Reisevertrag kündigen (§ 651h BGB). Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die höhere Gewalt vor oder nach Reisebeginn auswirkt.
Dieses Kündigungsrecht ist unabdingbar, d.h. es kann im Reisevertrag nicht ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass ein Reisender wegen höherer Gewalt zur Kündigung berechtigt ist, aber sein Kündigungsrecht nicht ausübt, kann er eventuell den Reisepreis wegen Reisemängeln mindern.
Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das von außen, also nicht aus dem Bereich des Veranstalters oder des Reisenden, kommt, nicht vorhersehbar ist und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Reisewarnungen der Warnzentrale des Auswärtigen Amtes für ein bestimmtes Urlaubsgebiet sind im Allgemeinen als ausreichender Beweis für höhere Gewalt anzusehen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, sich bezüglich der von ihm angebotenen Reisen ständig über etwaige Reisehindernisse auf dem Laufenden zu halten und den Reisenden zu informieren. Tut er dies schuldhaft nicht, kann der Reisende, anstatt wegen höherer Gewalt zu kündigen, vom Veranstalter Schadensersatz verlangen.
Beispiele für höhere Gewalt | Naturkatastrophen wie Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Erdrutsche, Lawinen | Epidemien | Pandemien | Kriegsausbruch oder konkrete Kriegsgefahr im Urlaubsgebiet | Systematische Terroranschläge auf Touristen oder Personengruppen, denen diese angehören (etwa Europäer) | Streiks bei Fluglotsen, Flughafenpersonal, Passbeamte im Zielland | Einreiseverbote im Zielland | Verschärfte, vom Reisenden nicht mehr erfüllbare Gesundheitsvorschriften des Ziellandes | Badeverbote | Hinweis: Der Tod eines Mitreisenden wird wie höhere Gewalt behandelt
Hier liegt keine höhere Gewalt liegt vor | Streik beim Veranstalter oder einem Leistungsträger wie etwa Busunternehmen bei Rundreise, Urlaubshotel | Unrentabilität wegen zu geringer Teilnehmerzahl | Allgemein unsichere Zustände oder politische Unruhen im Zielland | Allgemein erhöhte Gefahr von Naturkatastrophen (etwa Lawinen- oder Erdbebengefahr) | Als Folge der Kündigung - egal, wer gekündigt hat - verliert ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen.
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