AnwaltOnline - Reiserecht November 2020

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugverspätung und die Mindestumsteigezeit

Eine Fluggesellschaft muss alle zumutbaren Möglichkeiten ergreifen, die zu einer Beschleunigung des Umsteigens führen, wenn es aufgrund einer Verspätung zur Unterschreitung der Mindestumsteigezeit kommt. ...

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Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Schwarzfahrt des Hotelportiers mit dem geleasten Pkw des Hotelkunden

Der Hotelbetreiber haftet für seinen Nachtportier als Erfüllungsgehilfen, wenn dieser den von einem Hotelgast bei ihm abgegebenen Fahrzeugschlüssel für eine unerlaubte Schwarzfahrt mit dem Kundenfahrzeug benutzt und dieses hierbei beschädigt.

Das gilt auch dann, wenn der Nachtportier nicht bei dem Hotel, ...

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Umfang des Verbots zahlungsmittelabhängiger Gebühren: Sind Rabatte für wenig verbreitete Zahlungswege zulässig?

Im vorliegenden Fall ging es um das internetportal www.opodo.de, über das Reiseleistungen gebucht werden können. Wenn ein Kunde auf der Internetseite eine Flugreise bucht, konnte er im August 2018 unter verschiedenen Zahlungsmethoden auswählen, u. a. „Visa“, „Mastercard“, „Giropay“ oder „Sofortüberweisung“. Bei ...

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Stromausfall am Flughafen: trotzdem Ausgleichsleistungsanspruch wegen Flugannullierung?

Ein Flugreisender hat keinen Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung wenn ein Flug wegen eines Stromausfalls am Flughafen annulliert werden musste. Bei einem solchen Stromausfall handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung. ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Reiseabbruch wegen höherer Gewalt

Muss eine bereits angetretene Reise wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Dies ist dann möglich, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.

Solche Umstände können behördliche Anordnungen und Einschränkungen (Einreiseverbot, Zwangsquarantäne bei Einreise, Betriebsuntersagungen von Hotels oder Ferienanlagen) oder auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sein.

Bei der Frage, ob eine erhebliche Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise vorliegt, kommt es aber nicht auf die subjektive Einschätzung des Reisenden, sondern auf die objektive Lage im Zeitpunkt des Reiseabbruchs an.

Dabei dürfen die Voraussetzungen für eine Gefährdung von Leib und Leben des Reisenden im Interesse des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des Urlaubers nicht zu hoch angesetzt werden (so AG Frankfurt/Main, 11.08.2020 - Az: 32 C 2136/20 (18); AG Augsburg, 09.11.2004 - Az: 14 C 4608/03; AG Köln, 14.09.2020 - Az: 133 C 213/20).

Allgemein gilt der Grundsatz, dass für den Fall, dass eine Gefährdung der Gesundheit für den Reisenden nachweisbar ist und diese über 25% liegt, höhere Gewalt vorliegt.

Risikopatienten und der Reiseabbruch

Da die Gefahr für Risikopatienten oder bei einschlägigen Vorerkrankungen ...

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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt.

Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen.

Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten!

 

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