AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2021 ISSN: 1511-8975
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Auch ein Reisebüro muss über spezielle Einreise- und Visabestimmungen eines Transitlandes aufklären Auch ein Reisebüro muss wenigstens über die Möglichkeit spezieller Durchreisebestimmungen in einem Transitland aufklären. Andernfalls kann dies einen Schadenersatzanspruch des Reisenden nach § 280 Abs. 1 BGB begründen.
Vorliegend hat der spätere Kläger über ein Reisebüro eine einzige Reiseleistung, nämlich die Flugbeförderung von Düsseldorf nach Orlando - über London und Toronto - und zurück, gebucht.
Die Beklagte hat ihre Informations- und ... |
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Reifenschaden an einem Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand? Kommt es zu technischen Problemen, die auf ein Vorkommnis zurückzuführen sind, das vom Luftverkehrsunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen ist, so kann dies einen außergewöhnlichen Umstand begründen. Dies kann bei der Beschädigung eines Reifens, die ausschließlich auf die Kollision mit einem Fremdkörper zurückzuführen ist, der Fall sein. ... |
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Rücktritt von einer Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie: Veranstalter kann keine Stornogebühren verlangen! Die Corona-Pandemie stellt einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand im Sinne des § 651 h Abs. 3 BGB dar. Hat ein Reisender aus diesem Grund seinen Rücktritt von einer Kreuzfahrtreise erklärt, so kann der Reiseveranstalter dem Reisenden keine Storno-Gebühren in Rechnung stellen. ... |
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Rail & Fly: Muss der Reiseveranstalter für Zugausfall haften? Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender seine Reise wegen eines Zugausfalls nicht antreten können. Strittig war, ob die Anreise mit dem Rail & Fly-Ticket eine vermittelte Fremdleistung war oder ob der Veranstalter hier haften muss.
Das Gericht vertrat die Ansicht, dass für den Fall, dass der in der ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.
Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.
Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.
Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.
➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Lärm während der Reise - Reisemangel? Ein häufiger Streitpunkt bei Reisemängeln ist die Lärmbelastung am Urlaubsort. Besonders problematisch ist, dass zum einen stark variierende Empfindlichkeiten seitens der Reisenden existieren und zum anderen die Veranstalter im Katalog bereits auf etwaige Belastungen in blumiger Sprache („ungezwungene Atmosphäre“, „Jugendliches Publikum“, „Hotel für Unternehmungslustige“ etc.) hinweisen.
Sind Erwartung und Realität nicht in Einklang zu bringen, so müssen oft die Gerichte entscheiden.
Auf die Katalogangaben kommt es an!
Die Beschreibung der Unterkunft ist bei der Beurteilung, ob es sich bei dem erduldeten Lärm wirklich um einen Reisemangel handelt, entscheidend.
Auf negative Umstände der gebuchten Unterkunft muss der Reiseveranstalter den Reisenden vor Vertragsschluss ausdrücklich hinweisen. Dieser Obliegenheit genügt der Reiseveranstalter aber nicht bereits dadurch, dass er in dem dem Reisevertrag zugrunde liegenden Prospekt Umstände benennt, die lediglich mittelbar auf den negativen Umstand hindeuten, er den negativen Umstand nur andeutet oder diesen lediglich euphemistisch umschreibt (OLG Celle, 15.10.2020 – Az: 11 U 175/19).
In einer Ferienanlage in „ruhiger Lage“ muss beispielsweise kein bis 4 Uhr morgens andauernder Lärm aus Diskotheken hingenommen werden (Minderungsquote: 20%; OLG Köln, 24.01.2000 – Az: 16 U 42/99). Auch ein von 4 Uhr bis 24 Uhr andauernder Flugbetrieb am neben dem Hotel liegenden Flughafen ist ohne entsprechenden Hinweis nicht hinzunehmen (LG Kleve, 25.05.2000 – Az: 6 S 60/00).
Wird bereits im Katalog vor Lärm gewarnt ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen.
Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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