AnwaltOnline - Mietrecht Juli 2022

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Rückzahlung der Mietkaution und die Insolvenz des Mieters

Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen, von ihm selbst erwirtschafteten Einkünften.

Allein der Umstand, dass der Mieter ein Mietkautionsguthaben zur Rückzahlung eines Darlehens benötigt, das ihm zur Finanzierung der Mietsicherheit für ein neues Mietverhältnis gewährt ...

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Energetische Modernisierung als nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte

Ein alleinstehender Mieter kann sich gegenüber einer auf die - energetische - Modernisierung der Mietsache gestützten Erhöhung des Mietzinses nicht mit Erfolg auf den Einwand einer nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB berufen, wenn ihm zur Bestreitung seines sonstigen allgemeinen Lebensbedarfs ...

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Entrümpelung alter Fahrräder

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Termin angesetzt, um auf dem Hof abgestellte alte Fahrräder zu entrümpeln. Der Termin wurde dann jedoch verschoben, ohne dass die Mieter hiervon in Kenntnis gesetzt wurden. In der Folge wurde ein Fahrrad eines Mieters ebenfalls „entrümpelt“. ...

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Mietrückstand von mehr als einem Monat: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Insbesondere dann, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, liegt ein die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund vor.

Ein Mietrückstand von mehr als einem Monat bei anderen Mietverhältnissen ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

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Das Thema des Monats

 

Einbau von Wasseruhren / Wasserzählern

Wenn nach Verbrauch abgerechnet werden soll

Für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten wird zwingend eine Wasseruhr bzw. ein Wasserzähler benötigt.

Fehlt eine solche Messvorrichtung, kann der Vermieter die Kaltwasserkosten nur nach Quadratmetern oder Personen verteilen.

Wer entscheidet über den Einbau von Wasserzählern?

Im Gegensatz zur bundesweit einheitlichen Heizkostenverordnung, in der die verbrauchsbezogene Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geregelt ist, gibt es keine übereinstimmende Regelung zur Abrechnungspflicht des Kaltwasserverbrauchs. Die Details sind in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Ob ein Kaltwasserzähler nachträglich eingebaut wird oder nicht, ist daher Sache des Vermieters, wenn es keine gegenteilige Regelung gibt. Der Mieter kann also keinen Einbau vom Vermieter verlangen, wenn der Vermieter sich nicht mietvertraglich oder durch andere Vereinbarung zum nachträglichen Einbau verpflichtet haben sollte.

Für Neubauwohnungen ist in den Landesbauordnungen in der Regel vorgesehen, dass  eine entsprechende Messvorrichtung für Kaltwasser vorhanden sein muss.

Auch für ältere Wohnhäuser mit Wohnungen haben die meisten Bundesländer festgelegt, dass vom Eigentümer Wasserzähler in die Wohnungen nachträglich eingebaut werden müssen, i.d.R. mit der Einschränkung dass dies keinen unverhältnismäßigem Mehraufwand erfordern darf.

Zu beachten ist, dass ein Verstoß gegen Pflichten aus der Landesbauordnung mit einem Bußgeld belegt werden und ein solcher Verstoß bei der zuständigen Bauaufsicht angezeigt werden kann.

Einbau ist vom Mieter zu dulden

Entscheidet sich der Vermieter für einen Einbau von Wasserzählern, so ist die Zustimmung des Mieters hierfür nicht erforderlich. Der Einbau von Wasseruhren ist eine Modernisierung, da hierdurch der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird. Daher ist ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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