Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Mietrecht Januar 2024 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Mietermodernisierung: Wer trägt im Schadensfall die Kosten? Hat der Mieter mit Zustimmung des Vermieters erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung vor, in deren Rahmen unter anderem das Badezimmer vergrößert und im ehemaligen Flurbereich eine Dusche installiert wurde, vorgenommen, so muss der Mieter für die Instandhaltung und Instandsetzung dieser Umbauten ... |
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Schimmelpilzbildung: Lüften, Heizen und Abstand sind zumutbare Vermeidungsmaßnahmen Weder das Verlangen nach einer regelmäßigen Fensterlüftung, insbesondere in Form einer Stoßlüftung und einer ausreichenden Beheizung der Räume (einschließlich Schlafzimmer) noch das Erfordernis, größere Möbelstücke von der Außenwand etwas abzurücken oder an anderer Stelle zu platzieren, stellen sich im konkreten Fall als nicht zumutbar dar. ... |
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Betriebskostennachforderung im Gewerberaummietrecht und die Verwirkung Ein Recht ist verwirkt, wenn es der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hinweg nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre („Zeitmoment“), und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde („Umstandsmoment“). ... |
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Verunreinigung einer Terrasse durch Fledermauskot und klemmende Rollläden als Mietmängel Eine messbare Minderung der Wohnqualität kann dann eintreten, wenn in Folge von baulichen Gegebenheiten störende Tiere erheblich vermehrt auftreten ober im Bereich des Mietobjekts gezüchtet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ortsübliche Einwirkungen durch Tiere ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 54,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Wann darf der Vermieter fristlos kündigen? Wird die Mietsache vertragswidrig genutzt und kommt es hierbei zu einer erheblichen Verletzung der Rechte des Vermieters, so kommt eine fristlose Kündigung des Mietvertrags in Betracht. Die rechtlichen Bestimmungen, die eine fristlose Kündigung regeln, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 543 und 569 verankert. Welche Grundlagen sind gesetzlich definiert? Gemäß § 543 BGB hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig nutzt und dadurch die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt. Diese Vertragsverletzung kann verschiedene Formen annehmen, darunter unbefugte Untervermietung, Überbelegung der Wohnung, schwere Verstöße gegen die Hausordnung und bauliche Veränderungen in der Wohnung ohne vorherige Genehmigung des Vermieters. Infrage kommt auch die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Mieters. Hierzu ist es aber erforderlich, dass der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teiles der Miete in Verzug ist. Ausreichend ist, wenn sich der Verzug über eine Dauer von von mehreren Monaten erstreckt und jeweils nur Teile der Miete betrifft, wenn der ausstehende Betrag die Miete für zwei Monate erreicht. Bei einer Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag ist in der Regel eine vorherige Fristsetzung bzw. erfolglose Abmahnung erforderlich, ehe die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Gemäß § 569 Abs. 2 BGB haben sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Recht, fristlos zu kündigen, wenn der andere Teil seine vertraglichen Pflichten in solchem Maß schuldhaft verletzt, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Dies umfasst insbesondere Situationen, in denen der Hausfrieden durch das schuldhafte Verhalten des anderen Teils gestört wird. Beispiele für solche Verhaltensweisen sind Belästigungen, fortgesetzte Streitereien und übermäßiger Lärm, die den normalen Gebrauch und Genuss der Mietwohnung für andere Mieter oder den Vermieter selbst erheblich beeinträchtigen. ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 44,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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