Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Mietrecht Februar 2024 ISSN: 1619-7143
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Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Beleidigungen des Vermieters durch den Mieter Für die Frage der Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung i.S.d. § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB ist das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen maßgeblich, wobei aber die Wertentscheidungen des Grundgesetzes maßgeblich sind.
Ein Grund zur fristlosen Kündigung kann auch in Beleidigungen und Drohungen ... |
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Wann hat ein dingliches Vorkaufsrecht Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters? Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt wurde. ... |
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Mieter muss Vermieter bei sachlichem Grund Zutritt zur Wohnung gewähren Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt. Eine solche ... |
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Mietvertrag: Unklare und undurchschaubare Klauseln sind unwirksam! Eine Mietvertragsklausel, die eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch aus der Unklarheit und Undurchschaubarkeit der Klausel und dem damit einhergehenden Verstoß gegen das Transparenzgebot ergeben. ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 54,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.
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Eigentumswechsel: Welche Rechte hat der Mieter? Ein Eigentumswechsel im Mietrecht bezieht sich auf den rechtlichen Übergang des Eigentums an einer vermieteten Immobilie vom bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer. Dies geht mit dem Mieter fast immer mit der Sorge um den Bestand seines Mietverhältnisses einher. Daneben gibt es jedoch noch weitere klärungsbedürftige Punkte wie den Verbleib der Mietkaution, Kündigungsfristen oder Kündigungsmöglichkeiten und einiges mehr.
Sorgen um sein Mietverhältnis muss sich der Mieter bei einem Eigentumswechsel nicht machen, da er gesetzlich umfassend geschützt ist.
Mieterschutz bei Eigentumswechsel
Das Wichtigste vorweg: Beim Verkauf der Wohnung gilt: „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Alteigentümer wird also mit dem Neueigentümer in genau der Form, wie es zwischen Alteigentümer und Mieter bestand, weitergeführt.
Kommt es zum Eigentumswechsel durch Tod des Vermieters, so gilt zwar nicht § 566 BGB, der Erbe tritt jedoch unmittelbar mit dem Tod des Vermieters als Gesamtrechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein (§ 1922 Abs. 1 BGB).
Darf der neue Eigentümer den Mietvertrag ändern?
Der bestehende Vertrag ist durch § 566 BGB geschützt. Der neue Eigentümer darf weder einseitig inhaltlich Änderungen vornehmen noch die Unterschrift unter einen komplett neuen Vertrag verlangen.
Eine Vertragsänderung ist nur dann möglich, wenn der Mieter diesen Änderungen zustimmt. Er kann dazu nicht gezwungen werden.
Gibt es Sonderkündigungsrechte bei Verkauf?
Auch der bisherige Vermieter kann den Mietvertrag nicht wegen eines geplanten Verkaufs „frei“ kündigen. Versucht es der Vermieter dennoch, so kann der Mieter beruhigt sein: Eine solche Kündigung ist unwirksam.
Weder Mieter noch Vermieter haben bei einem Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung ist aus diesem Grund möglich. Die regulären Kündigungsmöglichkeiten sind dagegen weiter möglich.
Der neue Eigentümer kann – nach vollständiger Kaufabwicklung – möglicherweise eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.
Sofern es sich um einen Eigentumswechsel im Rahmen einer Zwangsversteigerung handelt, kann der Erwerber mit gesetzlicher Frist kündigen, jedoch nur dann, wenn hiervon zum erstmöglichen Zeitpunkt Gebrauch gemacht wird und ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 BGB besteht.
Weiterhin kann ein Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs.1 S.1 BGB bestehen, wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt.
Der Mieter kann das Mietverhältnis natürlich jederzeit mit regulärer Frist beenden.
Sonderfall Umwandlung – was ist zu beachten?
Der Mieter hat beim erstmaligen Verkauf der Wohnung ein Vorkaufrecht. Dieser erstmalige Verkauf, der mit Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen einhergeht, wird als Umwandlung bezeichnet.
Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 44,95 inkl. MwSt.
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