Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Mietrecht Dezember 2023 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Abprallender Schnee von der Grenzwand ist eine unwesentliche Beeinträchtigung Das Abprallen von Schnee an einer baurechtlich genehmigten Grenzwand stellt zwar wie eine von einer Grenzbebauung ausgehende Lichtreflexion eine positive Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar, beeinträchtigt es aber regelmäßig nur unwesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB. ... |
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Verbot des Vogelfütterns auf dem Balkon Der Mieter hatte im zu entscheidenden Fall auf dem Balkon seiner Wohnung ein Vogelhäuschen mit Futter installiert. Dies führte dazu, dass aufgrund der Anflüge der Vögel, die den Balkon aufsuchen, der darunterliegende Balkon im Erdgeschoss mit Futterresten und Vogelkot ... |
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Beseitigung und Unterlassung der Installation von Videokameras in Teilen eines Mehrparteienhauses Hält eine Videokamera fest, welche Personen den Eingang zu einem Mehrparteienhaus mit ca. 70 Mietparteien passieren und das Anwesen betreten, so tangieren die dadurch möglichen mittelbare Rückschlüsse auf den Empfang von Besuchern das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Mietpartei. ... |
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Verschweigen von absehbarem Eigenbedarf macht spätere Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich! Unabhängig davon, ob ein Eigenbedarf im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegt, ist die Kündigung gem. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich, wenn für die Vermieterin, der von ihr behauptete Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrages objektiv vorhersehbar gewesen ist. ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 54,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Wie wird die Heizpflicht in Mietwohnungen erfüllt? Stehen die kalten Monate des Jahres vor der Tür, fragen sich viele Mieter, wie die Heizpflicht in Mietwohnungen erfüllt werden muss. Die Gewährleistung angemessener Raumtemperaturen ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung von Vermietern und Mietern. Während der Heizperiode muss die Heizung angeschaltet werden! Die Zentralheizung in einem Mietshaus muss vom Vermieter spätestens mit Beginn der regulären Heizperiode betriebsbereit geschaltet werden. Als reguläre Heizperiode gilt üblicherweise die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30.April des nächsten Jahres. Teilweise ist bereits im Mietvertrag vereinbart, dass die Heizperiode schon am 15. September beginnt. In diesem Fall ist dieser Zeitpunkt zu beachten. Mindesttemperatur von 18°C muss immer erreicht werden! Unabhängig von der Heizperiode muss der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung des Mieters nicht unter 18 Grad Celsius abkühlt. Dies gilt auch außerhalb der Heizperiode, wenn die Zimmertemperaturen tagsüber zeitweise unter dieses Niveau fallen. In solchen Fällen ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Heizung sofort in Betrieb zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Wohnung angemessen beheizt wird. Wie warm muss die Wohnung werden? Wenn geheizt wird, kann der Mieter das Erreichen bestimmter Temperaturen in seiner Wohnung verlangen. Der Vermieter muss dafür Sorge treffen, dass in den Räumen die „Behaglichkeitstemperatur“ in den Räumen erreicht wird. Diese beträgt in den hauptsächlich genutzten Räumen 20-22°C und in den Nebenräumen 18-20°C. Diese Temperaturen müssen grundsätzlich in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr aufrechterhalten werden (AG Bonn, 26.01.2021 - Az: 206 C 18/19). Andere Gerichtsentscheidungen gehen dagegen in früheren Entscheidungen von einer Mindesttemperatur von 18°C in allen ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 44,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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