AnwaltOnline - Mietrecht April 2023 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
---|
|
---|
|
Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
---|
|
---|
|
Mieterhöhung: Vergleichswohnungen müssen hinreichend individualisiert sein! Ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Zustimmungsklage. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die benannten Vergleichswohnungen nicht hinreichend individualisiert sind. Der Vermieter muss im Erhöhungsverlangen die Vergleichswohnungen so genau ... |
---|
|
---|
|
Keine Schuhe im Treppenhaus Der Vermieterin stand vorliegend gegenüber der Mieterin ein Anspruch auf Entfernung der vor ihrer Wohnungstür abgestellten Schuhe aufgrund des zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrages in Verbindung mit § 541 BGB zu. Gemäß § 8 Abs. 1 lit. c des Mietvertrages dürfen Gegenstände jeglicher Art in ... |
---|
|
---|
|
Widerruf eines Maklervertrages Eine Widerrufsbelehrung kann auch vor Vertragsschluss erfolgen, die Frist beginnt dann mit Vertragsschluss zu laufen. Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, so ordnet § 356 Abs. 3 S. 2 BGB lediglich an, dass die Widerrufsfrist in Abweichung zu § 355 Abs. 2 S. 1 BGB erst dann zu laufen beginne, wenn eine gesetzmäßige Belehrung erfolgt ist. ... |
---|
|
---|
|
Vormietprivileg gilt auch für zu hohe Miete! Der erfolgreichen Geltendmachung des Vormietprivilegs des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB steht es nicht entgegen, dass in einem dem Mietvertrag vorhergehenden Mietverhältnis eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder seiner Ausnahmetatbestände überschreitende (Vor-)Miete vereinbart wurde. ... |
---|
|
---|
|
Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 54,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
---|
|
---|
|
Wenn es keinen Mietspiegel gibt: Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen Nach dem Gesetz kann der Vermieter sich bei einem Mieterhöhungsverlangen auf einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen berufen. Außerdem kann sich der Vermieter auch auf die Auskunft einer Mietdatenbank stützen, soweit diese von der Gemeinde selbst oder vom Mieterverein und Hauseigentümerverein gemeinsam geführt wird. Alles andere wäre folglich nicht geeignet. Existiert kein Mietspiegel für die betreffende Gemeinde bzw. Stadt, kann der Vermieter den Mietspiegel einer vergleichbaren benachbarten Gemeinde heranziehen. Dies gilt auch dann, wenn ein veralteter Mietspiegel vorhanden ist, der nicht aktualisiert wurde. Weiterhin gibt es noch „Mietdatenbanken". Diese stellen eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen. Es handelt sich hier also sozusagen um einen „elektronischen Mietspiegel“. Schließlich kann sich der Vermieter bei seinem Mieterhöhungsverlangen auf den Mietzins von Vergleichsobjekten stützen, wenn ein qualifizierter Mietspiegel definitiv nicht vorliegt. Es sind hier mindestens drei Vergleichsobjekte anzugeben. Diese Vergleichsmietwohnungen müssen vermietet sein und in der Gemeinde liegen, in der auch die Bezugswohnung gelegen ist. Kann man auch einen Mietpreis-Check aus dem Internet verwenden? Die Begründung eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens mit einem Mietpreis-Check oder eine Mietpreisübersicht aus dem Internet erfüllt die formellen in aller Regel nicht. Solche Internetportale werten in aller Regel lediglich einseitige Preisvorstellungen der Vermieterseite aus, die naturgemäß zu einem höheren Quadratmeterpreis gelangen. Auch ist nicht sichergestellt, dass die Mietverträge auch tatsächlich mit den eingestellten Preisvorstellungen abgeschlossen wurden. Derartige Mietpreisübersichten stellen mithin auf die gegenwärtigen Vermietervorstellungen hinsichtlich der Miethöhe ab und nicht wie das Gesetz eindeutig voraussetzt, die tatsächlich vereinbarten Mieten innerhalb der letzten 4 Jahre. Dies spricht eindeutig gegen die formelle Wirksamkeit des gewählten Begründungsmittels (AG München, 07.03.2018 - Az: 472 C 23258/17). Welche Anforderungen gibt es für die Vergleichsobjekte? Im Falle der Begründung mit Vergleichswohnungen müssten diese „identifizierbar“ sein. ... |
---|
|
---|
|
Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
---|
|
---|
|
Haftungsausschluss Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden. |
---|
|
---|
| |