AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2020

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Kündigung wegen Hundebetreuung?

Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter über facebook eine Hundebetreuung angeboten. Der Vermieter erhielt hiervon Kenntnis und kündigte das Mietverhältnis wegen (vermeintlicher) gewerblicher Hundebetreuung in der Mietwohnung. Der Mieter bestritt den Vorwurf und gab an, dass die Betreuung der Hunde außerhalb der Wohnung stattfinde. ...

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Kautionsrückzahlung und der Schadensersatzanspruch wegen Mängeln der Mietsache nach vorbehaltloser Abnahme

Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Mietsicherheit entsteht bereits mit Vertragsabschluss und ist durch das Ende des Mietvertrages und die Rückgabe der Mietsache aufschiebend bedingt. Er wird in angemessener Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise ...

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Wenn ein Orkan die Dachziegeln herunterfegt, haftet der Grundstückseigentümer!

Wird durch die Ablösung von Teilen eines Gebäudes wie Dachziegeln eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks gemäß § 836 Abs. 1 verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Besitzer, hier also die Beklagte, habe die zum Zwecke der Abwehr der Gefahr im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet. ...

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Kellerraum doppelt vermietet: Mieter hat Auskunftsanspruch über Zeitpunkt der Weitervermietung

Die Parteien streiten über Ansprüche wegen Mietminderung im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses.

Der Kläger ist Mieter einer Dachgeschosswohnung von ca. 60 qm, nebst Tiefgaragenstellplatz und Kellerraum von ca. 6 qm. Für den Tiefgaragenstellplatz zahlt der Kläger monatlich 43,00 €. Vermieter ist die Beklagte. Das Mietverhältnis begann am 01.02.2012. ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt.

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

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Das Thema des Monats

 

Modernisierung

Unter Modernisierung versteht man Maßnahmen, die der Verbesserung der Wohnung, des Hauses oder des dazugehörigen Grundstückes sowie der darauf befindlichen Anlagen dienen. Auch Maßnahmen, die zur Einsparung von Energie oder Wasser führen sind Modernisierungen, genauer energetische Modernisierungen (z.B. Dämmung, Solartechnik für die Warmwasserbereitung etc.).

Von Modernisierungsmaßnahmen sind jedoch bloße Reparaturen zu unterscheiden. Zu beachten ist hierbei, dass rein klimaschützende Maßnahmen oder Maßnahmen wie die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, zwar zu dulden sind, nicht aber zur Mieterhöhung berechtigen. Nur dann, wenn mit der Maßnahme gleichzeitig Endenergie eingespart wird, handelt es sich um eine energetische Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung berechtigt.

Zur Durchführung von Reparaturen, die notwendig sind, um die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, ist der Vermieter nach § 535 Abs.1 BGB verpflichtet, so dass er hierfür keine Mieterhöhung verlangen kann.

Was fällt unter den Begriff Modernisierung?

Was konkret als Modernisierungsmaßnahmen anzusehen ist, ist gesetzlich in § 555b BGB geregelt. Dies sind bauliche Veränderungen, ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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