AnwaltOnline - Mietrecht November 2020

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Mietminderung bei Modernisierungsarbeiten auch dann, wenn der Mieter ortsabwesend ist?

Auch dann, wenn ein Mieter seine Wohnung nicht nutzt, bleibt sein Mietminderungsrecht bestehen. Denn zur Minderung ist nicht der tatsächliche Gebrauch der Mietsache sondern die Gebrauchstauglichkeit derselben maßgeblich.

Im vorliegenden Fall war die Mietwohnung im Zuge von Modernisierungsarbeiten nicht ...

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Mietzahlungen an den Makler erfolgt: kann der Vermieter noch Forderungen an den Mieter stellen?

Unstreitig hatte der Mieter die beiden vorliegend vom Vermieter eingeklagten Monatsmieten in Höhe von jeweils 600,00 € und einen Anteil von 450,00 € an die Maklerin gezahlt.

Die Parteien stritten lediglich darüber, ob die Maklerin seitens des Vermieters zum Empfang dieser Gelder berechtigt war und damit durch die Zahlung an sie Erfüllung ...

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Steckdosenreparatur ist eine Kleinreparatur

Die Parteien stritten im vorliegenden Fall um die Kostentragungspflicht für einige Reparaturen, namentlich eine Steckdosenreparatur, einer Abflussrohrdichtung sowie der Ablaufpumpe für die Dusche. Mietvertraglich war eine Kleinreparaturklausel vereinbart.

Eine solche Klausel ist nur dann wirksam, ...

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Ist ein Winterdienstvertrag ein Werkvertrag?

Das Gericht folgt in der Einordnung der Schneebeseitigungsvertrag als Werkvertrag der umstrittenen unter anderen vom Amtsgericht Schöneberg (mit Zustimmung des LG Berlin: LG Berlin, 21.07.2011 - Az: 57 S 113/11; ebenso AG Spandau, 01.11.2011 - Az: 70 C 73/11 WEG) vertretenen Auffassung. Der insbesondere vom Landgericht Berlin (vgl. LG Berlin, 18.11.2010 - Az: 52 S 67/10; LG Berlin, 22.06.2011 - Az: 85 S 32/11) vertretenen Einordnung als ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt.

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

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Das Thema des Monats

 

Heizpflicht

Angesichts der nicht unerheblichen Heizkosten versuchen immer mehr Menschen, den Verbrauch an Heizöl und Gas zu reduzieren, indem die Temperaturen im Haus abgesenkt werden oder erst später mit dem Heizen begonnen wird.

Doch übertreiben sollten es weder Vermieter noch Mieter, denen es vor der Nebenkostenabrechnung graut. Denn im Mietrecht gibt es relativ klare Regeln, was das Heizen angeht - es gibt sogar eine Heizpflicht!

In der Heizperiode muss die Mindesttemperatur erreicht werden

Während der Heizperiode (i.d.R. Anfang Oktober - Ende April) hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass in der Wohnung tagsüber zwischen 6 und 24 Uhr die im Mietvertrag vereinbarten Raumtemperaturen bzw. die nachfolgenden Mindesttemperaturen erreicht werden.

Sind keine mietvertraglichen Vereinbarungen getroffen, gelten Temperaturen von 20°C in Wohnräumen sowie Küchen und 22°C in Bädern als ausreichend. In Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmt sind (z. B. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18°C üblicherweise als angemessen angesehen.

Eine Absenkung auf 16°C während der Nacht kann jedoch ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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