AnwaltOnline - Mietrecht Mai 2021

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Mietzahlung in Kenntnis eines Mangels und die Mietminderung

Die Höhe einer Mietminderung gemäß § 536 BGB bemisst sich nach der objektiven Beeinträchtigung des vertraglich geschuldeten Gebrauchs im Zeitraum des Mietmangels und nicht nach der Höhe der Mieterhöhung nach einer erfolgten Modernisierungsmaßnahme (§ 559 BGB) zuzüglich der entsprechenden anteiligen ...

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Unzumutbare Verschattung bei einem um 5 cm zu hohen Anbau?

Die Klägerin hatte sich vor dem Verwaltungsgericht erfolglos gegen eine Baugenehmigung für einen Anbau an die Garage und Nutzungsänderung der Garage zur Kindertagespflege gewandt. Aufgrund der nicht genehmigungsfähigen Höhe des Anbaus werde ihr Grundstück durch Licht- und Schattenwurf tangiert. ...

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Mieterhöhung und das zuvor vereinbarte Minderungsrecht

Im vorliegenden Fall hatten die Mietvertragsparteien im Rahmen eines Vergleichs vereinbart, dass der Mieter die monatliche Brutto-Miete um 5 % mindern darf.

Eine spätere Mieterhöhung des Vermieters beseitigte dieses Minderungsrecht im zu entscheidenden Fall nicht.

Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer Mietminderung wegen ...

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Mietmangel bei unter Parkett verlegten Asbestplatten

Mietern würde ein Anspruch auf Beseitigung von asbesthaltigen Fußbodenplatten zustehen, sofern ein Mangel der Mietsache gegeben ist, der nicht anders ausgeräumt werden kann.

Bei asbesthaltigen Baustoffen wird ein Mangel regelmäßig nur dann angenommen, wenn eine Gesundheitsgefährdung der Mieter durch Austreten von Asbestfasern ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

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Das Thema des Monats

 

Arbeitsplatzwechsel: Was wird aus dem Mietvertrag?

Für Mieter in unbefristeten und befristeten Mietverträgen bringt ein Arbeitsplatzwechsel oftmals Probleme mit sich, wenn dieser einen Ortswechsel mit sich bringt und der Mieter deshalb näher an seine neue Arbeitsstätte ziehen will. Es muss nicht nur eine neue Wohnung gefunden, sondern auch der gegenwärtige Mietvertrag soll möglichst zeitnah beendet werden, um „Doppelzahlungen“ zu vermeiden.

Dieses verständliche Anliegen ist jedoch gar nicht so ohne Weiteres umzusetzen. Schließlich gibt es vertragliche Kündigungsfristen oder gar eine Mindestmietzeit, die der Mieter beachten muss.

Je nach vertraglicher Gestaltung hat der Mieter unterschiedliche Möglichkeiten, um sich aus dem bestehenden Mietverhältnis zu lösen:

Unbefristeter Mietvertrag

Ein unbefristeter Mietvertrag kann bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht einfach außerordentlich gekündigt werden. Es ist hier aber selbstverständlich möglich, mit der regulären Kündigungsfrist zu kündigen. Es ist dem Mieter i.d.R. auch zumutbar, das Ende der Kündigungsfrist abzuwarten. Mit entsprechender Planung ist es hier durchaus möglich, die Kündigung und den Arbeitsplatzwechsel so vorzunehmen, dass auch ein nahtloser Wohnungswechsel erfolgen kann.

Zeitmietvertrag

Hat der Mieter einen gültigen Zeitmietvertrag abgeschlossen, so ist er an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Ein Arbeitsplatzwechsel ist kein Grund für den Mieter, den Mietvertrag durch außerordentliche Kündigung vorzeitig aufzulösen.

Hier kann der Mieter nur das Gespräch mit dem Vermieter suchen und darauf hoffen, dass dieser unter bestimmten Bedingungen bereit ist, dem Mieter entgegen zu kommen. Da hierauf kein Anspruch seitens des Mieters besteht, muss sich der Mieter jedoch mit der Entscheidung des Vermieters abfinden.

Ein anderes gilt nur dann, wenn es dem Mieter nicht zuzumuten ist, seinen neuen Arbeitsplatz von der bisherigen Wohnung aufzusuchen.

Mietaufhebungsvertrag mit Nachmieterstellung

Der Wechsel des Arbeitsplatzes kann trotzdem ein gerichtlich anerkannter wichtiger Grund sein, der den Vermieter zwingt, seinen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies ist dann der Fall, ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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