AnwaltOnline - Mietrecht März 2020 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Schlüsselverlust und die Schadensersatzpflicht Grundsätzlich entsteht ein ersatzfähiger Schaden bereits dann, wenn sich der Geschädigte aus objektiver Sicht unter den konkret gegebenen Umständen zur Beseitigung einer fortbestehenden Missbrauchsgefahr veranlasst sehen darf, die Schließanlage zu ersetzen und diesen Austausch auch tatsächlich vornimmt (vgl. BGH, 05.03.2014 – Az: VIII ZR 205/13; so ... |
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Grundrissveränderung kann Mangel der Mietsache darstellen! Die Änderung des Grundrisses durch den Vermieter während eines bestehenden Mietverhältnisses stellt einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter kann den Rückbau verlangen. Im der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte der Vermieter die Änderungen in Abwesenheit des Mieters vorgenommen, ohne dies vorab mit dem Mieter ... |
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Mieterhöhungserklärung ist unwirksam, wenn gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen wird Verstößt ein Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen vorsätzlich und kollusiv gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und legt diese Kosten dann im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter um, so ist das gesamte Mieterhöhungsverlangen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam. Dies gilt auch für den Fall, ... |
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Ordentliche Kündigung bei einmaligem Zahlungsverzug nach 14 Jahren Mietdauer? Gemäß § 573 Abs. 1 BGB kann ein Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt gem. § 573 Abs. 2 BGB insbesondere vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Dies ... |
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Update Mietspiegel-Programm Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von gut 700 Städten und Gemeinden wurde aktualisiert und kann auf unserer Webseite kostenfrei heruntergeladen werden. |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Aufnahme des Lebensgefährten in die Mietwohnung Wenn der Lebensgefährte in die Mietwohnung aufgenommen werden soll, so ist hierfür grundsätzlich die Genehmigung des Vermieters erforderlich, in der Regel muss der Vermieter diese dann aber auch erteilen (vgl. BGH, 05.11.2003 - Az: VIII ZR 371/02). Zustimmung erforderlich Wenn ein Mieter einem Dritten die Mietwohnung zum Gebrauch überlassen will – dies betrifft auch den Fall des Zusammenziehens mit einem Lebensgefährten – muss die Erlaubnis vom Vermieter hierfür vorliegen (§ 540 Abs. 1 BGB). Insoweit ist die Lage etwa vom Besuch oder dem Einzug von Familienangehörigen (Verwandte ersten Grades und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner) zu unterscheiden. Denn für diese Situationen ist keine Erlaubnis des Vermieters notwendig. Heimlich sollte ein Mieter seinen Lebensgefährten nicht in die Wohnung aufnehmen – die unbefugte Überlassung der Wohnung an einen Dritten stellt gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Besteht ein Anspruch auf Zustimmung? Damit ein Einzug vom Vermieter genehmigt werden muss, ist es erforderlich, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse hat. Denn dann besteht ein Anspruch des Mieters auf Erlaubnis des Vermieters (§ 553 Abs. 1 BGB). Ein berechtigtes ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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