AnwaltOnline - Mietrecht Juni 2021 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Wassereinbrüche durch Starkregen als nachträglicher Mietmangel? Es handelt sich um einen nachträglichen Mietmangel, wenn es wegen veränderter Umweltbedingungen (hier: Wassereinbrüche durch Starkregen im Souterrain) zu Schäden an einer Mietwohnung kommt. In einem solchen Fall hat der Mieter einen Instandsetzungsanspruch. ... |
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Hohes Alter ist kein Schutz vor Kündigung! Das hohe Alter eines Mieters begründet ohne weitere Feststellungen zu den sich hieraus ergebenden Folgen für den betroffenen Mieter im Falle eines erzwungenen Wohnungswechsels grundsätzlich noch keine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB. Der Annahme, das hohe Lebensalter des Mieters gebiete auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters in der Regel die Fortsetzung des Mietverhältnisses, ... |
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Wohnraummietrecht kann auch auf Geschäftsraummietverträge angewendet werden Eine entsprechende Anwendung des Wohnraummietrecht auf Geschäftsraummietverträge kann auch konkludent vereinbart werden. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Ein bürgerlich-rechtlicher Verein hatte ein Objekt gemietet, um dort Vereinsmitglieder zu Wohnzwecken unterbringen zu können. Der Mietvertrag ... |
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Betriebskosten-Streit um Wartungskosten, Allgemeinstrom sowie Notdienst- und Concierge-Kosten Im vorliegenden Fall stritten Mieter und Vermieter um einige Positionen der Betriebskostenabrechnung. Hierzu entschied das in der Sache befasste Gericht: Die Kostenposition „Wartungskosten“ war so nicht umlagefähig, da nicht erkennbar war, um was für Wartungskosten es sich handeln sollte. Im Übrigen fehlte es auch an einer Umlagevereinbarung im Mietvertrag. ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Zwischenablesung bei Auszug des Mieters Was ist eine Zwischenablesung? Eine Zwischenablesung findet in der Regel aufgrund eines Mieterwechsels statt. Hierbei werden alle Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung etc.) erfasst und dokumentiert. Damit soll in der später vorzunehmenden Betriebskostenabrechnung eine verbrauchsabhängige Belastung der angefallenen Kosten für den alten und neuen Mieter ermöglicht werden. Wann muss eine Zwischenablesung vorgenommen werden? Bei Auszug des Mieters ist für die Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung eine Zwischenablesung durchzuführen (§ 9 b Abs. 1 HeizkVO). Wird die Zwischenablesung nicht vorgenommen, entsteht ein Kürzungsrecht i.H.v. 15 % des Mieteranteils, da die Zwischenablesung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung dient. Der Zeitpunkt der Ablesung sollte exakt der Tag der Rückgabe sein, um Streit hinsichtlich eines etwaigen Mehr- oder Minderverbrauchs zu vermeiden. Wer muss die Zwischenablesung bezahlen? Die für die Zwischenablesung anfallenden Kosten waren ein häufiger Streitpunkt zwischen den Beteiligten. Der BGH hat diese Frage jedoch mittlerweile abschließend geklärt (BGH, 14.11.2007 – Az: VIII ZR 19/07). Bei den Kosten des Nutzerwechsels handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um – nicht umlagefähige – Kosten der Verwaltung. Der Vermieter trägt daher die anfallenden Kosten und kann den ausziehenden Mieter nicht damit belasten. Zur Vermeidung von Unklarheiten ist es dennoch ratsam, eine eindeutige mietvertragliche Regelung zu treffen. Dies gilt auch für die ungeklärte Frage, ob auch bei weiteren verbrauchsbezogen erfassten Betriebskosten eine Zwischenablesung verlangt werden kann (so AG Offenbach/Main, 24.04.2003 - Az: 350 C 424/02). Denn nur mit einer gesonderten Vereinbarung können u.U. die anfallenden Kosten ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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