AnwaltOnline - Mietrecht Juli 2021 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Austausch eines Mieters bei Mietermehrheit Die Mieter haben gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Zustimmung zum Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietverhältnis und Aufnahme einer weiteren Mieterin in das Mietverhältnis. Die Änderung eines Vertrags bedarf der einvernehmlichen Regelung der Parteien. ... |
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Wohngemeinschaft: Kein Anspruch gegen Mitmieter einer Wohngemeinschaft auf Mietvertragskündigung! Bei einer privaten Wohngemeinschaft, d.h. einem von mehreren Personen als gemeinsame Mieter begründeten Mietverhältnis, handelt es sich nicht um eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB. Wie das Landgericht Berlin entschieden und überzeugend begründet hat, werden die Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft ... |
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Austausch des abgewohnten Teppichbodens: Vermieter ist in der Pflicht Der Vermieter ist verpflichtet, einen abgewohnten Teppichboden auszutauschen. Bei einem Teppichboden ist von einer maximalen Lebensdauer von zehn Jahren auszugehen. Im Hinblick auf die Qualität des neuen Teppichs ist zu berücksichtigen, dass ein Abzug „neu für alt“ nicht in Betracht kommt, da hier kein ... |
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Streit um eine Modernisierungsmieterhöhung Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter eine Modernisierung angekündigt, bei der die Außenfassade gedämmt und die Fenster ausgetauscht werden sollten. Mit der Ankündigung wurde eine voraussichtliche Mieterhöhung von 140,16 € angegeben (66,60 € für die Dämmung und 73,56 € für die Fenster). Als die Mieterhöhung dann nach Abschluss der Maßnahmen erfolgen sollte, ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Austausch von Armaturen Der Austausch von Armaturen ist eine Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme und obliegt als solche dem Vermieter, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat. Ist beispielsweise die Mischbatterie kaputt, so kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass der Mieter den Schaden nicht zu verantworten hat. Ist die Funktionsfähigkeit der mit der Wohnung vermieteten Armaturen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gegeben, so ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel zu beheben und für Ersatz bzw. Reparatur zu sorgen. Der Mieter muss einen solchen Mangel dem Vermieter anzeigen und Abhilfe verlangen. Greift die Kleinreparaturen-Klausel? Wurde im Mietvertrag eine sogenannte und wirksame Kleinreparaturklausel aufgenommen, so wird mit dieser die Kostentragungspflicht auf den Mieter abgewälzt, sofern die Kosten die vereinbarten Höchstgrenzen nicht übersteigen. Denn sowohl eine Mischbatterie als auch eine Armatur gehört zu den Installationsgegenständen, die dem häufigen unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind und kann - muss aber nicht zwingend - unter den Geltungsbereich der Kleinreparaturklausel fallen. Übersteigt der Kostenaufwand die vereinbarte Höchstgrenze (max. 75 – 110 € je Reparatur, Jahreshöchstgrenze für alle Reparaturen i.H.v. 6-9% der Jahresmiete), muss der Vermieter die Kosten komplett übernehmen. Er kann den Mieter dann auch nicht anteilig beteiligen. Liegt der Betrag unter der Höchstgrenze, ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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