AnwaltOnline - Mietrecht Juli 2020 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems: ✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Mangelnde Pflege bzw. Beschädigung der Rasen- und Terrassenfläche Im vorliegenden Fall stritten die Mietvertragsparteien u.a. darüber, ob der Mieter, der mietvertraglich dazu verpflichtet war, die Rasenfläche „in Ordnung“ zu halten, dieser Pflicht ausreichend nachgekommen war. Der Vermieter verlangte Schadensersatz wegen mangelnder Pflege bzw. Beschädigung des Rasens, scheiterte jedoch mit seiner Forderung. ... |
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Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung auch ohne Belegeinsicht möglich! Ein Mieter kann gegen eine Nebenkostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht Einwendungen erheben, wenn er die Erbringung (einzelner) umgelegter Leistungen bestreitet. Denn in der Abrechnung kann der Vermieter lediglich solche Leistungen umlegen, ... |
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Modernisierungsmaßnahmen: Unterlassungsanspruch des Mieters Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter eine neue Heizungsanlage nebst neuer Versorgungsleitungen installieren und für einen Anschluss an die zentrale Warmwasseraufbereitung sorgen. Ein Duldungstitel lag hiefür nicht vor. Der Mieter wehrte sich gegen die Modernisierungsmaßnahme. Dem Mieter steht hier ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 858 Abs. 1, ... |
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Nebenkostenabrechnung mit anderen Mietern diskutiert: fristlose Kündigung? Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung schriftlich an die anderen Mieter gewendet und darauf hingewiesen, dass die Reinigungskosten nach seiner Berechnung mehr als 200% gegenüber dem vorherigen Vergleichszeitraum gestiegen waren. Die Steigerung bezeichnete der Mieter als „Wucher“. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, den Vermieter ... |
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Update Mietspiegel-Programm Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von gut 700 Städten und Gemeinden wurde aktualisiert und kann auf unserer Webseite kostenfrei heruntergeladen werden. |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Maklervertrag Ein Maklervertrag wird i.d.R. schriftlich (z.B. durch Unterzeichnung eines Auftragsscheins) geschlossen. Er kann aber u.U. auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, also formlos geschlossen werden. Kommt es zum Vertragsschluss, so fällt i.a. die Provision an. Ohne Maklervertrag besteht keine Provisionspflicht. Bei einem schriftlichen Maklervertrag ist die Frage der Provisionspflicht relativ eindeutig geklärt. Bei einem formlos geschlossenen Vertrag kommt es indes immer wieder zu Streitigkeiten. Der bloße Umstand, dass Leistungen schlicht entgegengenommen werden genügt nicht für einen Vertragsschluss. Ein Maklerkunde darf - sofern ihm nichts Gegenteiliges bekannt ist - davon ausgehen, dass der Makler mit der Informationsweitergabe an potentielle Interessen nur eine Leistung für den Verkäufer erbringen will. Dies gilt auch dann, wenn nach regionaler Übung der mögliche Vertragspartner die Courtage zu tragen hat. Der Makler kann zwar auch für beide Vertragsparteien tätig werden, wenn dies nicht dem Maklervertrag mit der anderen Seite zuwiderläuft, muss aber ein eindeutiges Provisionsverlangen stellen. Ist ein Tätigwerden für beide Seiten nicht zulässig, so verwirkt der Makler seinen Anspruch auf Maklerlohn. Werden in Kenntnis eines solchen Verlangens Maklerdienste genutzt, so wird durch schlüssiges Verhalten des Interessenten das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages angenommen. Damit ein Provisionsverlangen eindeutig ist, genügt es im Übrigen nicht, wenn sich dieses lediglich im Exposé befindet. Erst dann, wenn nach Exposé-Übergabe und Kenntnis einer Provisionsforderung weitere Leistungen des Maklers in Anspruch genommen werden, ist ein Maklervertrag zustande gekommen. Lehnt ein Interessent die Provisionsforderung ... |
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Maklerprovision Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag sind im BGB sowie im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) geregelt. Im Zweifel ist der Maklervertrag danach entgeltlich. Nach § 652 BGB steht dem Makler die Provision aber erst zu, wenn der Auftraggeber gerade infolge seiner Vermittlungstätigkeit einen wirksamen Vertrag mit einem Dritten (Vermieter oder Mieter) abgeschlossen hat. In jedem Fall muss also durch die Tätigkeit des Maklers ein Mietvertrag zustande kommen (§ 2 Abs. 1 WoVermittG). Er darf auch nicht wieder aufgelöst werden, weil bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden. Zu einem Vertragsabschluss ist der Auftraggeber trotz Bemühungen des Maklers nicht verpflichtet (§ 2 WoVermittG). Es kann jedoch zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart werden, dass bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind. Vorschüsse dürfen vom Makler weder vereinbart noch gefordert oder ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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