AnwaltOnline - Mietrecht Dezember 2019

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Abwehranspruch des Mieters gegen eine im Hauseingang montierte Überwachungskamera-Attrappe

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter im Hauseingang eine täuschend echte Überwachungskamera-Attrappe montiert. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn keine weniger einschneidende Möglichkeit des Eigentumsschutzes besteht. Denn auch hier kann ein Überwachungsdruck entstehen, wenn eine Beobachtung ernsthaft zu befürchten ist. In diesem Fall ...

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Schadensersatz bei vertragswidriger Untervermietung

Ein Mieter ist dem Vermieter nach § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Erlass eines Räumungsurteils gegen ihn vorhersehen kann und vertragswidrig untervermietet, um die Vollstreckung zu verhindern oder zu erschweren.

Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig ...

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Schadensersatzanspruch wegen eigenmächtigen Fällens eines Grenzbaumes?

Die Parteien sind Nachbarn. Auf der Grenze der Grundstücke, überwiegend auf dem klägerischen Grundstück, standen zwei rund 8 m hohe Eschen. Während einer Urlaubsabwesenheit der Kläger ließen die Beklagten die Bäume fällen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 823 Abs. 1 BGB oder nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 303 StGB (Sachbeschädigung) sind dem Grunde ...

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Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist Pflicht!

Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu.

Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der Abrechnungsreife, d.h. nach ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Update Mietspiegel-Programm

Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von gut 700 Städten und Gemeinden wurde aktualisiert und kann auf unserer Webseite kostenfrei heruntergeladen werden.

 

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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

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Das Thema des Monats

 

Winterdienst

Der Winterdienst beinhaltet im Wesentlichen die Räumung des Bürgersteiges bzw. der sonstigen Außenflächen des Mietobjektes von Schnee und Eis sowie die Ausbringung von abstumpfenden Mitteln wie Asche, Granulat etc. Diese Kosten darf der Vermieter im Rahmen der Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr auf den Mieter umlegen. Nimmt der Hausmeister den Winterdienst vor, so dürfen hierfür keine zusätzlichen Personalkosten angesetzt werden.

Zu beachten ist zudem, dass nur die Kosten für die Streumittel als solche auf den Mieter abgewälzt werden können. Schafft sich der Vermieter Arbeitsmittel wie z.B. eine Schneeschaufel an, so muss er die insofern entstehenden Kosten selbst tragen. Dies gilt auch für elektrische oder mit Benzin betriebene Räumgeräte. Die für derartige Geräte benötigten Betriebsmittel, d.h. Strom oder Benzin, sind allerdings wiederum umlegbare Nebenkosten.

Die Gehwege sind aufgrund der Verkehrssicherungspflicht von Schnee und Eis zu befreien. In der Pflicht ist zunächst grundsätzlich der Eigentümer des Gehweges. Ist die Gemeinde Eigentümer, so kann sie diese Pflicht durch Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke weitergeben, was in der Regel ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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