AnwaltOnline - Mietrecht April 2021

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Was sind laufende Schönheitsreparaturen? Wenn die Schönheitsreparaturklausel unklar ist ...

Laufende Schönheitsreparaturen sind nur solche, die während der Mietzeit in Folge einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung erforderlich werden.

Danach kommt es entscheidend darauf an, ob die Wohnung in einem möblierten Zustand den Eindruck einer renovierungsbedürftigen Wohnung vermittelt. ...

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Katzennetz am Balkon und die zulässige Katzenhaltung in der Wohnung

Das Halten einer Katze in der Wohnung zählt unzweifelhaft zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Das Betreten des Balkons kommt der artgerechten Haltung einer Katze zumindest näher als das ausschließliche Halten in der Wohnung. Daher zählt auch das Anbringen eines Katzennetzes, welches es  ...

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Streit um die Rückbaupflicht von Einbauten

Will ein Vermieter vom ausziehenden Mieter den Rückbau von Einbauten verlangen, so muss er nachweisen können, dass die fraglichen Einbauten auch vom Mieter eingebracht wurden - andernfalls besteht keine mieterseitige Rückbaupflicht.

Beweisschwierigkeiten nach langer Mietzeit und mehrfache Eigentumswechsel ...

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Maßnahmen des Vermieters zur Mangelerforschung und Mangelbeseitigung als Anerkenntnis?

Vorliegend ging es u.a. um die Frage unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen des Vermieters zur Mangelerforschung und Mangelbeseitigung die Annahme eines „tatsächlichen“ Anerkenntnisses der vom Mieter behaupteten Mängel der Mietsache rechtfertigen können.  ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt.

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

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Das Thema des Monats

 

Parkettboden

Wurde in der Mietwohnung Parkett verlegt, so kommt es oftmals zu Differenzen zwischen Mieter und Vermieter, wenn es um die pflegliche Behandlung des Bodenbelages geht. Das Abschleifen und Versiegeln kann schnell ein teurer Spaß werden, für den nicht jeder Mieter regelmäßig aufkommen möchte.

Was kann vom Mieter verlangt werden?

Problematisch bei der Parkettpflege ist, dass das Abschleifen und Versiegeln nicht unter die Schönheitsreparaturen fällt, sondern eine reine Instandhaltungsarbeit ist (BGH, 13.01.2010 - Az: VIII ZR 48/09). Eine quotenmäßige Beteiligung des Mieters kann daher nicht im Rahmen einer Schönheitsreparaturen-Klausel erfolgen. Dasselbe gilt für eine formularmäßige Vereinbarung über die Endrenovierung der Wohnung.

Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Reinigung des Bodens beim Auszug hinausgehen, können dem Mieter formularmäßig nicht auferlegt werden.

Wie kann die Parkettpflege geregelt werden?

Grundsätzlich kann im Mietvertrag zwar nicht formularmäßig aber mit einer Individualvereinbarung vereinbart werden, in welcher Form und in welchen Abständen vom Mieter eine Parkettpflege durchzuführen ist.

Möglich ist es beispielsweise zu verlangen, dass alle 10-15 Jahre das Parkett fachmännisch abgeschliffen und versiegelt wird.

Wenn es zu Beschädigungen kommt: Abnutzung oder Ersatzpflicht?

Treten am Parkettboden Schäden auf, so muss unterschieden werden, ob diese auf normale Abnutzung zurückgehen oder nicht.

Im erstgenannten Fall ist die im Laufe der Mietzeit eingetretene ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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