AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2021

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

 

Erhöhte Betreuervergütung für Tierärzte?

Besondere betreuungsrelevante Kenntnisse eines Betreuers rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG aF nur dann einen erhöhten Stundensatz, wenn sie durch die dort genannten Ausbildungen erworben wurden. Es genügt daher nicht, wenn die Ausbildung gleichsam am Rande ...

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Beteiligung des Betreuers an Straf- oder Sicherungsverfahren

Grundsätzlich ist in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder Sicherungsverfahren der Betreuer nicht zu beteiligen. Die funktionsbedingte Wahrnehmung der Interessen eines Beschuldigten, für den ein Betreuer bestellt ist, legt das Strafverfahrensrecht allein in die Hände des Verteidigers. ...

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Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot

Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, durch das eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 Satz 1, 1804 BGB. ...

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Auswahl eines Berufsbetreuers anstelle eines Angehörigen und von diesem hilfsweise benannter ehrenamtlicher Personen

Nach § 1897 Abs. 1 BGB muss die Person des Betreuers geeignet sein, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.

Bei einem - wie hier - fehlenden Betreuerwunsch des Betroffenen ist bei der ...

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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

 

Das Thema des Monats

 

Wenn für den Betreuten ein Prozess geführt werden muss

Bei den Rechtsstreitigkeiten, an denen Betreute beteiligt sind, handelt es sich in der Praxis meist um Zahlungsklagen von Gläubigern, Mietstreitigkeiten und Unterhaltsprozessen, die vor den Zivil- und Familiengerichten in erster Instanz beim Amtsgericht oder Landgericht geführt werden, seltener um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich des Sozialrechts.

Kann der Betreuer für den Betreuten einen Prozess führen?

Bei der Prüfung der Frage, ob der Betreuer einen Rechtsstreit für den von ihm Betreuten führen kann oder darf, steht am Beginn die Überlegung, ob der dem Betreuer zugewiesene Aufgabenkreis die Führung des Rechtsstreits abdeckt. Dabei kann aus der Übertragung des Aufgabenbereichs der Vermögensangelegenheiten gem. § 1902 BGB auch die Berechtigung zur Führung von Rechtsstreitigkeiten über Vermögensangelegenheiten des Betreuten sowohl auf der Kläger - als auch auf der Beklagtenseite hergeleitet werden.

Streitig ist dies allerdings für Unterhaltsklagen des Betreuten: hier wird zum Teil argumentiert, dass wegen des personalen Bezugs des Unterhaltsrechts die Entscheidung des Betreuers, unterhaltsrechtlich gegen einen Angehörigen des Betreuten vorzugehen, jedenfalls einer besonderen Aufgabenzuweisung durch das Betreuungsgericht bedürfe.

Ähnliches gilt im Bereich des öffentlichen Rechts für den Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe und gegebenenfalls ein entsprechendes Klageverfahren.

Bei Mietsachen ist die Vorschrift des § 1907 BGB zu beachten und erforderlichenfalls eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Betreuer auf Feststellung klagen will, dass eine vom Betreuten ausgesprochene Kündigung seiner Wohnung wirksam war.

Wenn der Aufgabenkreis des Betreuers sachlich den zu führenden Rechtsstreits abdeckt, kommt es auf die rechtliche Tragweite des § 53 ZPO an. Diese Vorschrift lautet wie folgt:

„Wird in einem Rechtsstreit eine prozessfähige Person durch einen Betreuer oder Pfleger vertreten, so steht sie für den Rechtsstreit einer nicht prozessfähigen Person gleich.“

Zum Grundverständnis der Vorschrift ist darauf hinzuweisen, ...

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