AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2020

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

 

Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung und die Lebensversicherung

Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen dessen Ansprüche gegen den Betroffenen auf sie über (§ 1836e Abs. 1 Satz 1, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein erfolgreicher Rückgriff der Staatskasse gegen den Betroffenen setzt voraus, dass dieser zum maßgebenden Zeitpunkt nicht mittellos ist, d.h. den Aufwendungsersatz oder die Vergütung aus seinem einzusetzenden Einkommen oder Vermögen nicht oder nur zum Teil oder nur in ...

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Erhöhte Betreuervergütung für Kauffrau für Büromanagement

Die Würdigung des Tatrichters, dass eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, die in einem Betreuungsbüro absolviert wurde, eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung rechtfertigt, ist rechtlich nicht zu beanstanden. ...

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Einsatz eines aus Pflegegeld nach § 37 SGB XI angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers

Der Einsatz eines aus Pflegegeld nach § 37 SGB XI angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten keine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Vergütungsschuldner des Berufsbetreuers ist bei Mittellosigkeit des Betreuten die Staatskasse (§§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG) und bei ...

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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels

Maßgeblich für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Eine Beschwerdebefugnis besteht nur dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer erkennbar ausschließlich eigene Interessen verfolgt. Ausreichend ist, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt. ...

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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

 

Das Thema des Monats

 

Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Betreuungsgerichts

Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts - welche Entscheidungen sind anfechtbar, welche unanfechtbar und wann kann Beschwerde eingelegt werden?

Beschwerdeberechtigt sind grundsätzlich der Betreute und sein Verfahrenspfleger. Der Betreuer und der Bevollmächtigte können im eigenen Namen, aber auch im Namen der vertretenen Person Beschwerde einlegen. Beschwerdeberechtigt sind Personen u.U. auch dann, wenn sie im Verfahren als Beteiligte hinzu gezogen wurden.

Anfechtbarkeit einer Entscheidung

Die Endentscheidungen des Betreuungsgerichts können mit der Beschwerde (§ 58 FamFG) angefochten werden. Über das Rechtsmittel entscheidet dann das Landgericht. Beschwerde einlegen kann grundsätzlich jeder, der durch die Entscheidung des Betreuungsgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Abgrenzung des beschwerdeberechtigten Personenkreises ist dabei gelegentlich problematisch. Auch die Entscheidung des Beschwerdegerichts kann ...

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