Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Arbeitsrecht Oktober 2024 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Kündigung in der Probezeit bei Schwerbehinderung Kündigungen, die gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen, sind gemäß § 134 BGB rechtsunwirksam, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. § 164 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verbietet Arbeitgebern jede Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter wegen ihrer Behinderung. Die Vorschrift trägt dem verfassungsrechtlichen Gebot der verbesserten Eingliederung schwerbehinderter Menschen ... |
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Keine Prozesskostenvorschuss bei Streitigkeiten um Arbeitsentgelt Streitigkeiten um Arbeitsentgelt sind keine persönlichen Angelegenheiten im Sinne von § 1360a Abs. 4 BGB, für die ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in Betracht kommt. Für die Beurteilung als persönliche Angelegenheit reicht es nicht aus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft vom Erfolg eines hierüber geführten ... |
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Streit um die Zurückweisung einer Kündigung Die Bezeichnung als „kommissarische Personalleiterin“, verbunden mit dem Zusatz „i.V.“ in einem Kündigungsschreiben, stellt kein das Zurückweisungsrecht nach § 174 S. 2 BGB ausreichendes In-Kenntnis-Setzen von der Kündigungsberechtigung dar. Führt der Arbeitgeber das Verfahren zur Zustimmung zu ... |
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Verjährung der Ansprüche des Pensions-Sicherungs-Vereins Der im Insolvenzfall bei Eintritt des Pensions-Sicherungs-Vereins gemäß §§ 45, 46 InsO zu ermittelnde Kapitalabfindungsbetrag unterliegt der 30-jährigen Verjährung gemäß § 18a Satz 1 BetrAVG. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Parteien streiten über die Feststellung einer vom Beklagten bestrittenen Forderung zur Insolvenztabelle. Der Kläger ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung nach § 14 Abs. 1 BetrAVG. ... |
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Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit! Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. ➠ Kündigungscheck |
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Entzug des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit Dienstwagen werden mit den unterschiedlichsten Regelungen Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen. Vielfach wird ein Dienstwagen auch zu privaten Zwecken überlassen. Wird ein Arbeitnehmer nun länger krank, so stellt sich die Frage, ob er den Dienstwagen dennoch weiter nutzen darf oder nicht. Grundsätzliches Grundsätzlich gilt, dass die private Nutzung des Dienstwagens ein Teil der Vergütung ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während des Entgeltfortzahlungszeitraumes dann einen Anspruch auf Überlassung des Dienstwagens hat, wenn dieser als Sachbezug Teil der Vergütung ist. Denn für diesen Zeitraum sollen dem Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen entstehen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, dass durch Arbeitsunfähigkeit die Möglichkeit zur dienstlichen Verwendung des Dienstwagens entfällt. Benötigt der Arbeitgeber eine Ersatzkraft, so kann eine Ausnahme vorliegen, wobei ein Wertersatz seitens des Arbeitgebers zu leisten ist, wenn der Dienstwagen vertragswidrig entzogen wird. Ein betroffener Arbeitnehmer kann dann im Prinzip eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der Dienstwagenberechtigung verlangen. Was gilt nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums? Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes (sechs Wochen) entfällt der Anspruch auf den Dienstwagen, es sei denn Arbeitsvertrag oder Dienstwagenordnung regeln ein anderes (BAG, 14.12.2010 - Az: 9 AZR 631/09). Der Arbeitgeber kann den Dienstwagen dann zurückverlangen, aber auch (vorerst) freiwillig beim Arbeitnehmer belassen, wobei im letzteren Fall zu beachten ist, dass bei mehrmaliger gleichartiger Gewährung ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen kann. Verlangt der Arbeitgeber die Herausgabe nicht umgehend, so ist dies nicht als konkludente Vereinbarung zu betrachten, nach der der Arbeitnehmer weiterhin ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen |
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