AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juli 2022 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Kündigungserklärungsfrist bei Mutterschutz oder Elternzeit Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist gewahrt, wenn der Arbeitgeber im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit die behördliche Zulässigkeitserklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantragt hat, gegen die Versagung der Zulässigkeitserklärung rechtzeitig Widerspruch bzw. Klage erhoben hat und sodann ... |
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Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp? Eine per WhatsApp übermittelte außerordentliche Kündigung erfüllt nicht das Schriftformerfordernis und ist nichtig. Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien und eine ... |
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Erholungsurlaub kann in der Elternzeit gekürzt werden Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das Gesetz räumt dem Arbeitgeber ein Kürzungsrecht ein. Will der Arbeitgeber seine Befugnis gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG ... |
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Konkludente Vertragsänderung durch wiederholte Zahlung von Jahressonderzahlungen oder Gratifikationen trotz Freiwilligkeitsvorbehalt? Ein in AGB vereinbarter vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich darauf hinweist, dass spätere Individualabreden über vertraglich nicht geregelte Gegenstände oder über Sonderzuwendungen nicht vom Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst werden. ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
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Wann ist ein Arbeitsvertrag nichtig? Unter einem nichtigen Arbeitsvertrag versteht man einen Arbeitsvertrag, der von Anfang an keinerlei Rechtswirkung entfaltet hat und bei dem eine Heilung nicht möglich ist. Die Nichtigkeit besteht von Anfang an, sodass ein echtes Arbeitsverhältnis nicht begründet wurde. Auf den Willen der Beteiligten kommt es in diesem Fall nicht an. Eine Anfechtung dient dagegen der Korrektur und Aufhebung eines fehlerhaften Vertragsschlusses und wirkt sich ausschließlich auf die Zukunft aus. Von einem nichtigen Arbeitsvertrag sind einzelne unwirksame Vertragsklauseln zu unterscheiden. Bei einzelnen unwirksamen, also nichtigen, Klauseln gilt der wirksame Teil des Arbeitsvertrags weiter. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt automatisch die gesetzliche Regel (Teilnichtigkeit). In aller Regel kommt es nicht dazu, dass ein Arbeitsvertrag in seiner Gesamtheit für nichtig erklärt wird. Es gibt verschiedene Nichtigkeitsgründe bei einem Arbeitsvertrag: Formverstoß (§§ 126,127 BGB) Ist für einen Arbeitsvertrag die Schriftform vereinbart, so sind mündliche Abreden i.a. nichtig. Die Schriftform kann z.B. durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vorgeschrieben sein. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich festgehalten werden müssen (§ 2 Nachweisgesetz). Gesetzesverstoß (§ 134 BGB) Wird durch einen Arbeitsvertrag gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder genügt er den gesetzlichen Vorgaben nicht, so ist der Arbeitsvertrag nichtig. Beispiele: Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das SchwArbGes, Einstellung von Kindern, Vereinbarung der Übernahme von Ausbildungskosten entgegen BBiG, Überschreitung der Höchstarbeitsdauer nach dem Arbeitsschutzgesetz etc.. Anders stellt sich die Sachlage dagegen beim Fehlen eines Gesundheitszeugnisses nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Für die Frage, ob ein Gesetzesverstoß zur ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
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