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AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2024

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Langzeiterkrankung: Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers

Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung setzt deshalb voraus, dass zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offene Urlaubsansprüche bestehen, die nicht mehr erfüllt werden können, weil ...

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Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung eines Bewerbers und der Einwand des Rechtsmissbrauchs

Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein.

Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern diese Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, ...

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Kündigung des Arbeitsverhältnisses während Mutterschutzfrist und Elternzeit wegen Verdachts strafbarer Handlungen

Verhaltensbedingte Gründe können einen die Zulässigerklärung rechtfertigenden „besonderen Fall“ i.S.d § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG darstellen, wenn das Fehlverhalten auch unter Berücksichtigung der psychischen Konstitution der Frau so schwerwiegend ist, dass die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses dem Arbeitgeber schlechthin ...

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Weiterbeschäftigungsanspruch im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels nach § 888 ZPO ist der Einwand der Erfüllung beachtlich.

Die Existenz eines Weiterbeschäftigungstitels schließt die Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nicht aus. ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.

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Das Thema des Monats

 

Sozialplan: Anspruchsfälligkeit und Durchsetzbarkeit

Der Sozialplan als essenzielles Instrument im Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern Schutz vor den Auswirkungen betriebsbedingter Maßnahmen. Er dient als Schutzmechanismus für Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen und anderen Restrukturierungsmaßnahmen. Typischerweise umfasst er Bestimmungen zu Abfindungen und bevorzugten Behandlungen bestimmter Arbeitnehmergruppen.

Wer hat überhaupt einen Anspruch auf Sozialplanleistungen?

Alle von der betrieblichen Änderung betroffenen Arbeitnehmer haben im Grundsatz einen Anspruch auf die Sozialplanleistungen. Denn eine Kündigung ist nur dann sozialverträglich, wenn die Kündigung auf Basis des Sozialplans ausgesprochen wurde.

Fälligkeit von Abfindungsansprüchen im Sozialplan

Die Fälligkeit von Abfindungsansprüchen richtet sich nach der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn keine andere Regelung getroffen wurde.

Arbeitgebern ist es grundsätzlich nicht möglich, Arbeitnehmer vom Geltungsbereich eines Sozialplans auszuschließen, wenn diese gegen ihre betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorgehen.

Der Sozialplan kann jedoch Regelungen enthalten, wonach die Abfindung im Fall der Erhebung einer Kündigungsschutzklage erst fällig wird, wenn rechtskräftig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgestellt ist.

Die Ansprüche aus dem Sozialplan gehen als vermögenswertes Recht auf den Erben über.

Ausschlussfristen und Verjährung von Sozialplanansprüchen

Ansprüche aus dem Sozialplan können sowohl konkret im Sozialplan aufgenommenen Ausschlussfristen als auch tariflichen Ausschlussfristen unterliegen, wenn diese „alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ umfassen. Denn auch Sozialplanansprüche sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Im Verhältnis zum Tarifvertrag gilt ausschließlich das Günstigkeitsprinzip. Anders vereinbarte Ausschlussfristen sind ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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