AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2023

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Überstundenvergütungsprozess und die Darlegungslast

Ist die Vergütung von Überstunden arbeitsvertraglich weder positiv noch negativ geregelt, richtet sich der Anspruch auf Überstundenvergütung nach § 612 Abs. 1 BGB.

Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Norm ...

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Mitbestimmung des Personalrats bei einer Befristung

Dem Personalrat steht bei der Befristung eines Arbeitsvertrags ein Mitbestimmungsrecht nach § 65 Abs. 2 Nr. 4 NPersVG zustand. Die Vorschrift begründet ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf einen Aspekt der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Der Personalrat ist dazu berufen, über die Befristungsvereinbarung ...

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Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im Kündigungsschutzprozess

Die leichtfertige Behauptung von unhaltbaren Tatsachen durch den Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess stellt eine erhebliche Verletzung von dessen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers dar, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Dabei spielt die Entscheidungserheblichkeit des wahrheitswidrigen Vortrags ...

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Anfechtung einer Betriebsratswahl

Prüft der Wahlvorstand eine eingegangene Vorschlagsliste nicht unverzüglich, sondern stellt er erst nach Ablauf der Einreichungsfrist fest, dass sie einen nicht wählbaren Kandidaten enthält, macht allein dies die Wahl anfechtbar. Erst recht gilt dies, wenn der Wahlvorstand in Absprache mit dem Listenvertreter den nicht wählbaren Kandidaten ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Schwerbehindertenschutz

Ziel des Schwerbehindertenschutzes ist es, Schwerbehinderten die Eingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern und dieser Gruppe Arbeitsplätze zu verschaffen, die sie ansonsten aufgrund ihrer Behinderung(en) in Konkurrenz mit gesunden Arbeitnehmern nicht erhalten würden.

Grundlage des Schwerbehindertenschutzes sind die Bestimmungen des SGB IX. Der Schutz vor Benachteiligung wird durch eine bewusste Bevorzugung gegenüber anderen Arbeitnehmern umgesetzt.

Der Schutz greift ein, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Behinderte mit einem Grad der Behinderung über 30 müssen nicht, sollen jedoch gleichgestellt werden. Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Feststellung der Behinderung

Gesetzlich sind Menschen mit Behinderung wie folgt definiert:

 „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Die behördliche Feststellung der Behinderung wird nach „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ getroffen, bei der auch der Grad der Behinderung festgestellt wird, der in Zehnerschritten von 10 bis 100 angegeben wird. Die Feststellung kann unbefristet aber auch befristet erfolgen.

Der arbeitsrechtliche Schwerbehindertenschutz kann u.U. vollständigen entzogen werden, beispielsweise bei einer mangelnden Mitwirkung des schwerbehinderten Arbeitnehmers an Rehabilitationsmaßnahmen oder Versuchen der Eingliederung in das Berufsleben.

Was ist beim Grad der Behinderung zu beachten?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt der Betroffene nach SGB IX als schwerbehinderter Mensch. Schwerbehinderte Menschen müssen sich im Bundesgebiet aufhalten oder im Bundesgebiet einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nachgehen. Auch Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit können eine Schwerbehinderung beantragen.

Menschen, deren Grad der Behinderung unterhalb von 50 liegt, gelten nicht ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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