AnwaltOnline - Arbeitsrecht April 2023 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages Findet ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Globalverweisung im Arbeitsvertrag Anwendung, findet eine Kontrolle der tariflichen Bestimmungen anhand der §§ 305 ff. BGB nicht statt, wenn der Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis in seinem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich erfasst. ... |
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Wann ist eine Druckkündigung zulässig? Im Fall einer sogenannten echten Druckkündigung aufgrund Eigenkündigungsandrohungen einer Vielzahl von Mitarbeiter/innen hat sich der Arbeitgeber grundsätzlich auch dann schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen und zu versuchen die Drohung abzuwenden, wenn es zeitlich vor den Eigenkündigungsandrohungen Gespräche und Mediationen wegen eines Konflikts ... |
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Unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied im Gesamtbetriebsrat? Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs kann in den Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens auch Mitglieder entsenden, die in keinem Arbeitsverhältnis zu diesem Unternehmen stehen. Hierzu führte das Gericht aus: Für den Fall der Entsendung von Vertretern eines Gemeinschaftsbetriebsrats in einen Konzernbetriebsrat - also zu § 54 Abs. 2 BetrVG - hat der Senat bereits entschieden, dass der im Gemeinschaftsbetrieb gewählte Betriebsrat ... |
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Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von der Tätigkeit bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen. Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG ist durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits ... |
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Was lässt sich gegen Mobbing unternehmen? Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem. Es handelt sich dabei um eine systematische Schikane, die dazu führen kann, dass sich die betroffene Person am Arbeitsplatz unwohl fühlt oder sogar krank wird. Mobbing ist jedoch kein eigener Rechtsbegriff und bietet daher auch keine direkte Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht. Ein Anti-Mobbing-Gesetz gibt es in Deutschland nicht. Das deutsche Arbeitsrecht bietet jedoch Schutzmechanismen, die betroffene Arbeitnehmer nutzen können, um gegen Mobbing vorzugehen. Mobbing kann zudem eine Form der Diskriminierung sein und wird vom AGG erfasst, wenn die Handlungen sich auf die Ethnie, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder Geschlecht des Arbeitnehmers abzielen. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht und ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern. Was kann ein gemobbter Arbeitnehmer konkret unternehmen? Wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollte er zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Mobber zu besprechen. Der betroffene Arbeitnehmer kann im nächsten Schritt die für Personalangelegenheiten zuständige Stelle des Arbeitgebers darauf hinweisen, dass gegen ihn arbeitsrechtlich verbotenes Mobbing ausgeübt wird (Beschwerderecht vgl. § 13 AGG; § 84 Abs.1 Satz 1 BetrVG). Dieser Hinweis sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und eine genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens enthalten und den oder die Täter benennen. An dieser Stelle kann es gleichzeitig ratsam sein, damit zu beginnen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, um die Handlungen (Umfang, Zeit, Datum, genauer Inhalt, ggf. Zeugen) festzuhalten. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs - oder Personalrats zu denken (§§ 84, 85 BetrVG). Gibt es Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte, können auch diese eingeschaltet werden. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kann sich auch an eine ggf. bestehende Schwerbehindertenvertretung wenden. Der Betroffene Arbeitgeber kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser gegen das Mobbing entsprechend seiner arbeitsrechtlichen Möglichkeiten vorgeht. Hierzu können auch konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden. Falls das Mobbing weitergeht oder der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift, um das Mobbing zu beenden, können betroffene Arbeitnehmer eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. In Deutschland ist das die Arbeitsschutzbehörde, die die Beschwerde prüft und gegebenenfalls Maßnahmen gegen den Arbeitgeber ergreift. ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 64,95 incl. MwSt. |
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