AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juli 2020

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

Bei wirksam eingeführter Kurzarbeit kommt es zu einem vorübergehenden Ruhen von Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Daher stellt die Einführung von Kurzarbeit einen schwerwiegenden Eingriff in den Vergütungsbereich des Arbeitnehmers dar und bedarf einer Rechtsgrundlage. Der Arbeitgeber kann somit Kurzarbeit mit entsprechender Lohnminderung nur auf Grund einer Vereinbarung kollektiv- oder ...

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Keine einseitige Kurzarbeitsanordnung

Eine Ermächtigung an den Arbeitgeber, in einem von ihm bestimmten Zeitpunkt und einem von ihm bestimmten Umfang den Beschäftigungs- und Lohnanspruch des Arbeitnehmers auf unbestimmte Zeit zu verkürzen oder sogar ganz auszuschließen, ist unwirksam. ...

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Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit: Anscheinsbeweis für Anlasskündigung

Ein Arbeitnehmer, der ohne eigenes Verschulden durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, hat nach Erfüllung der vierwöchigen Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG nach § 611a BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG während des Bestands des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der ...

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Vorfälligkeitszinsen bei auf den Pensionssicherungsverein übergegangenen Betriebsrentenansprüchen

Der Wert der auf den Träger der Insolvenzsicherung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens übergegangenen Betriebsrentenansprüche ist gemäß § 9 Abs. 2 S. 3 BetrAVG, § 45 InsO zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schätzen. Der Vorteil, der durch die Vorfälligkeit der Betriebsrentenansprüche entsteht, ist durch ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.

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Das Thema des Monats

 

Betriebsbedingte (ordentliche) Kündigung

Fällt ein Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz, so besteht für den Arbeitnehmer der allgemeine Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber auch für eine ordentliche Kündigung einen Grund benötigt.

Konsequenz für die betriebsbedingte ordentliche Kündigung ist, dass zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung die bisherige Beschäftigungsmöglichkeit weggefallen sein muss, keine Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung besteht, die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt und eine Sozialauswahl durchgeführt wurde.

Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam.

Wird gegen die Kündigung nicht binnen drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben, so ist die Kündigung wirksam - auch dann wenn dies eigentlich nicht der Fall war. Eine frühzeitige Prüfung einer erhaltenen Kündigung ist daher dringend angeraten.

Spätestens im Kündigungsschutzprozess, muss der Arbeitgeber zu den einzelnen Punkten konkrete Erklärungen abgeben. Damit eine Abwägung der Erfolgsaussichten erfolgen kann, sollten diese Gründe bereits im Vorfeld ergründet werden:

Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit

Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit muss aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers für die Zukunft entfallen. Hierfür können ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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