AnwaltOnline - Arbeitsrecht Januar 2021

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Mindestlohnklage: Arbeitsgericht ist zuständig!

Für eine Klage, die auf die Differenz zwischen einer vertraglich vereinbarten Vergütung und dem sie übersteigenden gesetzlichen Mindestlohn gerichtet ist, sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn ein Landgericht das Vertragsverhältnis der Parteien in einem vorangegangenen Rechtsstreit der Parteien in einem Urteil als ...

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Kein Arbeitsunfall bei Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten

Eine kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten kann nicht als versicherter Arbeitsunfall anerkannt werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß § 8 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versichertenschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich ...

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Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

Die unterschiedlichen Nachtarbeitszuschläge des Zusatz-Tarifvertrags für die Erfrischungsgetränkeindustrie in Baden-Württemberg verstoßen im Wesentlichen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs. 1 GG).

Die Tarifparteien sind, da nicht Teil der staatlichen Gewalt, nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden (a.e.c. Art. 1 Abs. 3 GG). Der Abschluss von Tarifverträgen ...

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Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.

Ein Geschäftsführer, der nicht Mehrheitsgesellschafter der GmbH ist und zu ihr in keinem Arbeitsverhältnis steht, kann sich nicht auf die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB berufen. ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Festlegung im Arbeitsvertrag verboten, zum Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten. Diese arbeitnehmerseitige Verpflichtung hört mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf. Im Gegensatz hierzu sind Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers häufig zulässig.

Welche Tätigkeiten sind dem Arbeitnehmer nicht erlaubt?

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Geschäfte in den Handelszweigen des Arbeitgebers tätigen – auch dann, wenn dies nur unregelmäßig in diesem Bereich der Fall sein sollte.

Dies betrifft nicht nur die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch beispielsweise:

  • Die Beteiligung an einem Konkurrenten des Arbeitgebers, die mit einem maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung oder mit einer nennenswerten Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten des Konkurrenten verbunden ist. Der Erwerb von einigen wenigen Aktien eines Konkurrenten wäre demnach unproblematisch.
  • Die Gewährung eines nicht unerheblichen Darlehens an einen Konkurrenten.
  • Das Abwerben von Kunden oder potentiellen Kunden oder Arbeitnehmern des Arbeitgebers für ein Konkurrenzunternehmen.
Erlaubt ist es hingegen, wenn der Arbeitnehmer für ein Konkurrenzunternehmen ohne einen spekulativen und unternehmerischen Charakter tätig wird (z.B. in Form einer Nebenbeschäftigung).

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?

Dem Arbeitnehmer droht bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot eine Abmahnung sowie ggf. die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Soll der Arbeitsvertrag aufrechterhalten werden, ...
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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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