| | | Rücksicht versus Selbstschutz
Es ist sehr rücksichtsvoll von Ihnen, dass Sie Ihren Kollegen nicht vor den Kopf stoßen wollen. Möglicherweise ist es ihm gar nicht bewusst, dass er Ihnen zu nahe kommt. Menschen haben nun mal unterschiedliche Toleranzgrenzen, was den Umgang mit Nähe anbelangt. Was der eine bereits als unangenehmes Bedrängen empfindet, mag ein anderer noch nicht mal als direkte Nähe betrachten.
Stellen Sie Ihre Rücksicht jedoch nicht über Ihre eigenen Belange. Wenn Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz bedrängt oder gar belästigt fühlen, kann sich das schnell auf Ihre Arbeitszufriedenheit und -qualität auswirken. Und das kann Sie in ein falsches Licht rücken und Ihnen schaden, wenn Ihr/e Chef/in diese negativen Veränderungen bemerkt, ohne den Grund dafür zu wissen.
Reagieren Sie abweisend
Machen Sie Ihrem Kollegen deshalb unbedingt klar, dass Sie seine Annäherungen nicht möchten. Weichen Sie seinem Blickkontakt konsequent aus, wenn Sie ihn als unangemessen empfinden. Normalerweise beenden wir einen freundlichen kurzen Blickkontakt mit einem kleinen Lächeln. Verzichten Sie auf dieses Lächeln, um zu verdeutlichen, dass Ihnen die Situation unangenehm ist.
Wählen Sie klare Worte
Sprechen Sie Ihren Kollegen unbedingt darauf an, wenn er Ihnen körperlich zu nahe tritt. Sagen Sie zum Beispiel: „Wahrscheinlich hast du es gar nicht bemerkt, aber du bist gerade sehr dicht an mich herangetreten. Das ist mir unangenehm, weil ich ein Mensch bin, der sehr viel Abstand braucht. Es hat nichts mit dir persönlich zu tun.“ Ändert Ihr Kollege sein Verhalten daraufhin nicht, werden Sie direkter und sagen klipp und klar: „Bitte komm mir nicht zu nah.“
Lassen Sie auch bei seinen „zufälligen“ Berührungen keinen Zweifel daran, dass Sie so etwas nicht möchten. Weichen Sie deutlich erkennbar zurück, und sagen Sie notfalls: „Bitte, lass das!“
Holen Sie sich notfalls Unterstützung
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um Ihren Kollegen auf mehr Distanz zu bringen, hat sein Verhalten nichts mehr mit einem Annäherungsversuch zu tun. Dann handelt es sich um sexuelle Belästigung, bei der weitere Rücksichtnahme Ihrerseits völlig unangebracht wäre.
In diesem Fall sollten Sie aus Selbstschutz Ihre/n Vorgesetzten informieren. | | | |
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